BDZV und VDZ zum neuen Medienstaatsvertrag / Verlegerverbände begrüßen Schutz gegen Diskriminierung durch Medienplattformen, warnen aber vor dem Einstieg in staatliche Redaktionsaufsicht
Berlin (ots) – Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen, dass die Bundesländer erstmals digitale Presseangebote vor Behinderung und Diskriminierung durch digitale Plattformen und Aggregatoren schützen wollen. „Der geplante neue Medienstaatsvertrag ist ein wichtiger erster Schritt zur Sicherung der Meinungs- und Pressevielfalt im Internet“, erklärten die Verbände. Zugleich warnen BDZV und VDZ vor einer Aufsicht der Landesmedienanstalten über journalistisch-redaktionelle Telemedien. „Wir sehen mit Sorge eine erst nach der letzten Anhörung eingeführte Neuregelung, wonach bestimmte redaktionelle Telemedien unmittelbar oder mittelbar von den Landesmedienanstalten beaufsichtigt werden sollen“, so die Verbände. „Auch wenn die Digitalangebote von Zeitungen und Zeitschriften hiervon zunächst wohl nicht betroffen sein dürften, könnten gefährliche Präzedenzfälle für eine staatliche Presseaufsicht entstehen. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen, dies von Anfang an zu verhindern.“ Die Konferenz der Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer hatten in ihrer Sitzung vom 5. Dezember einen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland mit einem neuen Medienstaatsvertrag vereinbart. Der Vertrag muss von den Landtagen der Bundesländer noch ratifiziert werden. Pressekontakt: Alexander von Schmettow Leiter Kommunikation Telefon: 030/ 726298-210 E-Mail: schmettow@bdzv.de Anja Pasquay Pressesprecherin Telefon: 030/726298-214 E-Mai pasquay@bdzv.de Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6936/4460300 OTS: BDZV – Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger Original-Content von: BDZV – Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell
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