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Umwelt & Sport

Behinderte beklagen Willkür – Vorwurf: Einstufung des Behinderungsgrades lasse Gutachtern zu große Spielräume

ApoUmschau
Baierbrunn (ots) – Für Behinderte ist die Einstufung ihres Handicaps im Behindertenausweis von enormer Bedeutung. Die freie Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel kann zum Beispiel davon abhängen oder das Recht auf einen bevorzugten Parkplatz. Der „Grad der Behinderung“ (GdB) ist der entscheidende Punkt. Betroffene beklagen häufig als willkürlich empfundene Einstufungen, weil dafür keine eindeutigen Vorgaben existierten. Karin Evers-Meyer, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, kennt außerdem aus vielen Eingaben das Problem zu langer Bearbeitungszeiten. Die Ausgabe von Behindertenausweisen ist jedoch Sache der Länder. Deshalb könne sie als Bundesbeauftragte an diese nur appellieren, sagt sie in der „Apotheken Umschau“. Sie weist darauf hin, dass eine gleiche gesundheitliche Störung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterschiedlich beeinträchtigen könne – ein Grund, der für die Ermessensspielräume der Gutachter spricht. Aber: „Wer sich oder seine Kinder vom Versorgungsamt ungerecht eingestuft fühlt, dem rate ich, alle Rechtsmittel auszuschöpfen“, sagt sie. An welche Stelle ein Widerspruch oder eine Klage zu richten ist, steht unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ in jedem Bescheid.