Tipps & Informationen

Bekämpfung der Rockerkriminalität stets im Fokus der Polizei

Das Landeskriminalamt ist über die Strukturen und die Organisation der Rockergruppierungen in Mecklenburg-Vorpommern gut informiert und damit in der Lage, auf Gefahren und Straftaten, die von solchen Gruppierungen ausgehen, mit angemessener Härte zu reagieren. Bei näherer Betrachtung des Phänomens ist insbesondere festzuhalten, dass es sich bei den sogenannten Rockergruppierungen im eigentlichen Sinn um kriminelle Banden handelt, die ihr Verhalten in der Regel auf Gebiets- und Machtzuwachs gegenüber anderen Rockergruppen ausrichten.  Der Hintergrund der Rivalität ist in der Behauptung bzw. Erlangung einer Monopolstellung zur Kontrolle krimineller Geschäfte in einer Stadt oder Region zu sehen.Die „Rockergruppierungen“ sind vom Clubaufbau, der internen Abschottung und der von ihnen begangenen Straftaten der Organisierten Kriminalität zuzurechnen. Dazu zählen Delikte aus dem Rotlichtmilieu, Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Rauschgifthandel, Waffenhandel und Straftaten gegen das Leben. Zur Erreichung ihrer Ziele, der Durchsetzung ihrer Geschäftsinteressen in kriminellen wie legalen Geschäftsfeldern, wenden sie Gewalt und Methoden der Einschüchterung an.

In Mecklenburg-Vorpommern existieren derzeit ca. 30 polizeilich relevante Gruppierungen dieser Art. In diesem Jahr sind bislang über 50 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten im Zusammenhang mit der „Rockerkriminalität“ eröffnet worden. Regelmäßig handelt es sich dabei beispielsweise um Delikte wie Bedrohung, Brandstiftung, Körperverletzung, oder auch Verstöße gegen das Waffengesetz.

Im Ergebnis der Ermittlungen zu einem Teil dieser Verfahren wurden erst kürzlich der Anführer der „Eastcoast Brotherhood“ und der Anführer des „Schwarze Schar MC“ durch die Polizei festgenommen. Letzterer befindet sich weiterhin in Haft.

Seit mehreren Jahren versuchen die Outlaw-Motorcycle-Gangs (OMCGs, „gesetzlose Motorrad-Gangs“) in Mecklenburg-Vorpommern ihre Macht ständig durch Neugründungen und Fusionen zu vergrößern. Solchen Gruppierungen zugehörig konnten im Land bisher über 300 Mitglieder und unmittelbare Unterstützer festgestellt werden. Diese „Rockergruppierungen“ versuchen durch Bagatellisierung und Fokussierung auf das reine Motorradfahren von ihren kriminellen Machenschaften abzulenken. Dabei sind etwa 90% aller namentlich bekannten „Rocker“ bereits polizeilich in Erscheinung getreten und haben oftmals eine kriminelle Karriere durchlaufen.

Räumlich sind die „Rockergruppierungen“ über ganz Mecklenburg-Vorpommern verteilt. Es liegt eine Konzentration der Hells Angels im Westen
(Mecklenburg) und der Bandidos einschließlich deren Supporter im Osten
(Vorpommern) vor. Hinzu kommen weitere OMCGs, welche teilweise den Bandidos oder den Hells Angels nahe stehen.

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern sieht in diesem Kriminalitätsphänomen einen aktuellen wie auch zukünftigen Tätigkeitsschwerpunkt. Durch konzeptionell abgestimmte Maßnahmen wird landesweit eine effektive Bekämpfung der „Rockerkriminalität“ gewährleistet.

Zusätzlich rückt ein relativ neues Phänomen zunehmend in den Fokus der Polizei. Hierbei handelt es sich um „rockerähnliche“ Gruppierungen, die jedoch eben keine MC´s sind, wie zum Beispiel in Rostock die „Eastcoast Brotherhood“. Sie ähneln in der Hierarchie und den Funktionen den bekannten Motorradclubs. Sie treten einheitlich auf, agieren im gleichen Milieu (vorzugsweise im Bereich Türsteher- und Rotlichtgewerbe) und rekrutieren sich teilweise aus ehemaligen Mitgliedern von Motorradclubs.

Die Landespolizei verfolgt eine „Null-Tolleranz-Strategie“: Das heißt: Schnelles konsequentes landesweites Einschreiten der Polizei auch bei geringen Rechtsverstößen, flexibles lageabhängiges Agieren der Polizei mit starken Einsatzkräften, um Gefahren abzuwehren, Straftaten professionell zu verfolgen und die Eigensicherung der eingesetzten Polizeibeamtinnen und –beamten zu gewährleisten. (Im Foto die Inhaberin vor den leeren Vitrinen)