Bericht zur Nordkirche: Vorbereitungen für gemeinsame Kirche kommen zügig voran
Die Vorbereitungen zur Gründung einer Evangelisch- Lutherischen Kirche in Norddeutschland laufen gegenwärtig auf Hochtouren. „Die Arbeit geht in allen Bereichen voran“, sagte Bischof Gerhard Ulrich, der Vorsitzende der Nordelbischen Kirchenleitung, am Sonnabend (27. Februar) vor der Nordelbischen Synode in Rendsburg. Ulrich ist zugleich Vorsitzender der Gemeinsamen Kirchenleitung von Nordelbischer, Mecklenburgischer und Pommerscher Kirche. Er sei zuversichtlich, dass auf der ersten Tagung der Verfassunggebenden Synode am 31. Oktober ein Verfassungsentwurf vorliege, „der eine intensive Diskussion verdient“. Mit dieser Tagung beginne die eigentliche Beratungs- und Beteiligungsphase für alle kirchlichen Ebenen. „Dann sind neun Monate Zeit vorgesehen, die Ergebnisse der jetzigen Verhandlungen intensiv zu diskutieren“, sagte Bischof Ulrich.In zahlreichen Arbeitsgruppen sind neben einem Verfassungsentwurf auch ein neues Finanzgesetz und eine Angleichung der Pastorenausbildung in Vorbereitung. Auch eine Satzung für die Diakonie werde erarbeitet, wobei weiterhin in jedem Bundesland ein eigenes Diakonisches Werk erhalten bleiben soll. Außerdem werde an der künftigen Struktur der Verwaltung gearbeitet. „Die Neugründung ist mit dem Einsparziel in Höhe von 15 Prozent in den Bereichen Leitung und Verwaltung verbunden“, sagte Bischof Ulrich. Zudem würden Konzepte für ein gemeinsames Missionswerk und für die Öffentlichkeitsarbeit vorbereitet. Eine eigene Kammer für Dienste und Werke soll es nach bisherigen Planungen weiterhin geben.
In der gemeinsamen Kirche im Norden wird, ausgehend von der theologischen Erkenntnis des „Priestertums aller Gläubigen“ auch zukünftig am Grundsatz einer Mehrheit Ehrenamtlicher in allen gewählten Gremien festgehalten, erläuterte der Vorsitzende der „Arbeitsgemeinschaft Verfassung“ aller drei beteiligten Kirchen, Oberkirchenrat Prof. Dr. Peter Unruh. Die Struktur von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und landeskirchlicher Ebene bleibe ebenfalls erhalten. Die Ortsgemeinde solle dabei der Regelfall bleiben, aber auch weitere Gemeindeformen ermöglicht werden.
Das Verfahren der Erarbeitung des Verfassungsentwurfes erfolgt in drei Schritten. Im ersten Schritt sind bereits die im Fusionsvertrag der drei Kirchen niedergelegten Grundsätze geordnet worden. Der zweite Schritt besteht aus der Erarbeitung der Grob- und Feinstruktur der Verfassung sowie der Beschreibung der Inhalte der Verfassung in Stichworten. In einem dritten Schritt wird auf der Grundlage der Festlegungen zu Struktur und Inhalten laut Unruh ein Verfassungsentwurf „aus einem Guss“ entstehen. Der Entwurf für eine Verfassung soll über die Steuerungsgruppe und die Gemeinsame Kirchenleitung in die Verfassungsgebende Synode gelangen.
Zu klären sei noch der Bekenntnisstand der neuen Kirche, sagte Propst Dr. Horst Gorski, Vorsitzender des Theologischen Ausschusses. Obwohl es sich bei allen drei Kirchen um evangelisch-lutherische Kirchen handelt, gebe es Unterschiede hinsichtlich der Geltung einzelner lutherischer Bekenntnisschriften. Hier werde an Formulierungen gearbeitet, die sowohl einen Konsens als auch die Wahrung regionaler Traditionen gewährleisten. Ein spezieller Aspekt sei darüber hinaus, dass in der Pommerschen Evangelischen Kirche auch die Barmer Theologische Erklärung von 1934 als Bekenntnisschrift gelte. „Wir haben eine Formulierung vorgelegt, mit der die Nordkirche als erste lutherische Kirche „Barmen“ in ihren Bekenntnisstand aufnehmen würde“, sagte Gorski.