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Beschäftigtendatenschutz

Möglichkeit der verdeckten Videoüberwachung bei Verdacht von Straftaten muss erhalten bleiben – Aufhorchen ließ kürzlich die Ankündigung der Regierungsfraktionen, das seit zwei Jahren umstrittene Vorhaben einer gesetzlichen Regelung des Datenschutzes für Arbeitnehmer nun kurzfristig durch das Gesetzgebungsverfahren bringen zu wollen. Der vorgelegte neue Gesetzentwurf sorgte dann allerdings für prompte Ablehnungsreaktionen von allen Seiten. Die kontroverse Diskussion ist damit wieder eröffnet. Der DEHOGA weist in diesem Zusammenhang deutlich darauf hin: Selbstverständlich müssen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten gewahrt werden. Jedoch ist es unbedingt erforderlich, dass zur Aufdeckung von Straftaten und bei Verdacht schwerer Verstöße eine gezielte Videoüberwachung möglich bleibt – so auch die bestehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Gesetzesformulierungen, die die gezielte („heimliche“) Videoüberwachung komplett ausschließen, gehen zu weit. Datenschutz darf nicht Diebstahl und Unterschlagung zu Lasten der Betriebe und der ehrlichen Mitarbeiter schützen.