Beschwerdeführer lehnen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab
Die vier Beschwerdeführer aus den Reihen der Jungen Union Schleswig-Holstein haben in dem Wahlprüfverfahren vor dem Landesverfassungsgericht die Richterinnen Ulrike Hillmann und Maren Thomsen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Hierzu erklären die Beschwerdeführer Max Schmachtenberg, Lukas Kilian, Frederik Heinz und Nicolas Sölter:„Richterin Hillmann und Richterin Thomsen haben sich um die Stelle der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts beworben. Über diese Bewerbung entscheidet der Richterwahlausschuss, der zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Landtags besteht. Da von unserer Wahlprüfbeschwerde letztlich auch die Mehrheitsverhältnisse im Parlament berührt werden, entsteht durch die Bewerbungen ein deutlicher Interessenkonflikt. Selbstverständlich sind wir an einer baldigen Klärung der Streitfrage interessiert. Angesichts der großen Bedeutung für grundlegende demokratische Prinzipien darf der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gerade in diesem Verfahren jedoch nicht der Verdacht der Befangenheit anhängen.
Gerade nachdem die SSW-Justizministerin Anke Spoorendonk schon Erwartungen zum Ausgang des Verfahrens geäußert hatte, ist es jetzt umso wichtiger, dass eine unabhängige Entscheidung gewährleistet ist.“