Bestärkung der Schlussfolgerungen von EY: Staatsbürgerschaftsprogramm von St. Kitts und Nevis stellt keine Bedrohung der Steuersysteme dar – CS Global Partners
London (ots/PRNewswire) – Eine zweite, international führende Steuerberatungsfirma hat einen Bericht (https://cbiindex.com/reports/) erstellt, in dem festgestellt wurde, dass das Programm von St. Kitts und Nevis unter dem Motto „Citizenship by Investment“ (CBI, Staatsbürgerschaft durch Investitionen) keine Bedrohung der Steuererhebung oder Berichterstattung gemäß dem CRS (Gemeinschaftlicher Standard zur Steuerberichterstattung) darstellt. Smith & Williamson mit Sitz in London bestätigte die Schlussfolgerungen der globalen Steuerberatungsgruppe Ernst & Young (https://cbiindex.com/reports/) (EY) vom vergangenen Monat. Tatsächlich verwerfen beide den Irrglauben, dass das Programm das Potenzial hat, Steuerhinterziehung zu erleichtern. Staatsbürgerschaft ist nicht gleich Steueransässigkeit Das CBI-Programm von St. Kitts und Nevis wird manchmal als Weg zu einer neuen Steueransässigkeit verunglimpft. Dies, sagt Smith & Williamson, sei das Ergebnis von Verwirrung hinsichtlich der Definition von Staatsbürgerschaft und Steueransässigkeit. Während Staatsbürgerschaft „die Position oder den Status eines Bürgers“ kennzeichnet, muss ein Steueransässiger der Inseln „mindestens sechs Monate im Land verbringen und die Absicht haben, hier seinen dauerhaften Wohnsitz einzurichten“. Wirtschaftsbürger haben, wie alle anderen Bürger der Föderation auch, das Recht, sich in St. Kitts und Nevis aufzuhalten, wenn sie es wünschen, aber es gibt keine Anforderung, dass sie dies tun müssen oder dass sie die Inseln zumindest gelegentlich besuchen müssen. Zudem gebe es, wenn eine Person in der Föderation sesshaft wird, auch eine „klare Unterscheidung“ zwischen Aufenthalt und Steueransässigkeit. Steuerhinterziehung und CRS-Berichterstattung Die Steueransässigkeit ist weder ein automatisches Ergebnis der Teilnahme an diesem Programm von St. Kitts und Nevis noch auf diesem Wege erreichbar. Deshalb können Personen ihren Status als Wirtschaftsbürger der Föderation nicht als Beleg dafür nutzen, dass sie hier steuerlich ansässig sind. Dies schränkt jede Möglichkeit von Steuerhinterziehung, die sich aus der wirtschaftlichen Staatsbürgerschaft ergeben könnte, stark ein. Es überrascht nicht, dass EY versichert, dass „alle steuerlichen Bedenken, die sich im Zusammenhang mit dem Zusammenspiel von Staatsbürgerschaft und dem Austausch von (steuerlichen) Informationen ergeben könnten, auf naturgegebene Weise durch Steuerbestimmungen gelöst werden, statt dass man die Staatsbürgerschaft einschränken müsste“. Das Programm von St. Kitts und Nevis stellt auch kein Risiko für die Berichterstattung gemäß dem CRS dar. Der Bericht von Smith & Williamson erklärt, dass „auch die Berichterstattung gemäß dem CRS auf dem steuerlichen Wohnsitz und nicht auf der Staatsbürgerschaft oder dem Recht, sich in einem Rechtssystem aufzuhalten, beruht“. Auch EY betont, dass die „Berichtsregeln des CRS ausdrücklich besagen, dass die Staatsbürgerschaft nicht als Testfrage zu verwenden ist“. Würde man das CBI-Programm von St. Kitts und Nevis – ein System, das die Staatsbürgerschaft, aber nicht die Steueransässigkeit ermöglicht – verurteilen, hieße es, dass man die rechtlichen und praktischen Realitäten der CRS-Berichterstattung außer Acht lassen würde. Doppelte Steueransässigkeit Smith & Williamson analysiert, welche Vorteile ein Wirtschaftsbürger daraus ziehen könnte, wenn er sowohl in St. Kitts und Nevis als auch in seinem Herkunftsland steueransässig wird. Die Antwort lautet weitgehend: Keine. „Eine Steueransässigkeit in St. Kitts und Nevis“, sagt die Kanzlei, „reicht allein für sich nicht aus, um zu verhindern, dass eine Person in anderen Ländern einer Einkommensteuerpflicht unterzogen wird.“ In der Tat schafft dies „keinen unangemessenen Steuervorteil und kann in vielen Fällen sogar dazu führen, dass der Einzelne einer Doppelbesteuerung ausgesetzt wird, die nicht abgemildert werden kann.“ Als Beispiel wird eine doppelte steuerliche Ansässigkeit im Vereinigten Königreich und in St. Kitts und Nevis genannt. Eine Person, die in beiden Ländern steuerpflichtig ist, kann sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen diesen beiden Ländern berufen, um Steuererleichterungen zu erhalten. Dieses erlaubt Steuererleichterungen nur in einem Land, und zwar nur für die Steuern, die tatsächlich in dem anderen Land gezahlt wurden. Das hat zur Folge, dass das Abkommen lediglich die Doppelbesteuerung des gleichen Kapitals verhindert – nicht aber dazu dient, die Person von ihrer Steuerschuld zu entlasten oder das Recht des anderen Landes auf Einzug von Steuern zu behindern. Schlussfolgerung Im vergangenen Jahr hat Premierminister Timothy Harris im Rahmen des CBI einen neuen Investitionskanal eingeführt, den sogenannten Sustainable Growth Fund (https://csglobalpartners.com/citizenship-st-kitts-nevis/) (Nachhaltiger Wachstumsfonds), dem eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der Sorgfaltspflicht des Programms folgte. Die Erkenntnis, die dieser Bericht insbesondere laut EY vorstellt, kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt für den CBI-Bereich. In jüngster Zeit wurden CBI-Programme von Gremien wie der OECD und der Europäischen Kommission verleumdet, weil sie angeblich ein Risiko für den CRS darstellten und das Potenzial hätten, Steuerhinterziehung zu unterstützen. Die Klarstellung, dass diese Ansichten falsch sind, stellt nicht nur das Ansehen dieses Programm von St. Kitts und Nevis wieder her, sondern verdeutlicht, dass eine solche Kritik unbegründet und ungerechtfertigt ist und neu überdacht werden muss. Pressekontakt: pr@csglobalpartners.com Original-Content von: CS Global Partners, übermittelt durch news aktuell
Quelle: presseportal.de