Besuch vom Schornsteinfeger
Vergrößern / Alle Bilder Sicherheitsprüfung, Emissionsmessung und Feuerstättenschau: Schornsteinfeger stellen regelmäßig fest, ob die Heizungsanlage frei von Mängeln ist und den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Foto: djd/IWO – Institut für Wärme und Oeltechnik e.V.
Heizung wird in unterschiedlichen Fristen auf Sicherheit und Effizienz überprüft
(djd/pt). Egal ob Öl, Gas oder Holzpellets: Wer heizt, bekommt regelmäßig Besuch vom Schornsteinfeger. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass in bestimmten Abständen die Heizungsanlage und die Abgaswege überprüft sowie Letztere gegebenenfalls gereinigt werden müssen.
Ob die Sicherheitsprüfung jährlich oder alle zwei Jahre durchgeführt wird, hängt von der Technik und der verwendeten Heizölsorte ab – das Alter der Anlage spielt keine Rolle. Mit einem Brennwertgerät und einem Tank, dessen Inhalt mindestens zur Hälfte aus schwefelarmem Heizöl besteht, genügt eine Prüfung alle zwei Jahre. Als Nachweis für den Tankinhalt dient die Heizölrechnung oder der Lieferschein. Wer noch einen Standard- oder Niedertemperaturkessel betreibt, muss zwei Bedingungen erfüllen, damit der Schornsteinfeger nur alle zwei Jahre kommt: Die Anlage muss raumluftunabhängig und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden.
Bei der Emissionsmessung werden Staub- und Schadstoffausstoß der Anlage ermittelt. Ist der Kessel älter als zwölf Jahre, ist alle zwei Jahre
eine Kontrolle nötig. Für neuere Anlagen verlängert sich der Turnus auf drei Jahre – unabhängig davon, um welche Technik es sich beim Ölkessel handelt. Eine einheitliche Frist gibt es dagegen bei der vor allem dem Brandschutz dienenden „Feuerstättenschau“. Hier überprüft der Schornsteinfeger alle fünf Jahre die Heizungsanlage auf etwaige Mängel und Verschleiß.