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Politik & Wirtschaft

Bettensteuer: Verwaltungsgericht München stärkt Hotellerie

Die Stadt München darf ihre geplante Bettensteuer nicht erheben. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat am vergangenen Freitag die Klage der Landeshauptstadt München zur Genehmigung der Bettensteuer abgewiesen. Eine pauschale Abgabe von 2,50 Euro für jede Übernachtung vertrage sich nicht mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot, zudem stehe die Bettensteuer im Widerspruch zur Bundesgesetzgebung, so die Richter. Ferner dürften beruflich veranlasste Übernachtungen grundsätzlich nicht mit einer Aufwandssteuer belegt werden. Mit Blick auf die grundsätzliche Bedeutung des Falles wurde die Revision zugelassen. Damit greift das Gericht wesentliche Gegenargumente des DEHOGA auf.Es bleibt abzuwarten, wie das Revisionsverfahren bezüglich der Binger Bettensteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ausgehen wird. Der DEHOGA hatte diese höchstrichterliche Entscheidung gemeinsam mit einem Binger NH-Hotel angestrebt, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Koblenz im Sinne der Stadt entschieden hatte.
Die diskutierten oder bereits beschlossenen Bettensteuern werden unterdes für immer mehr Branchen zu einem wirklichen Problem. Hans-Joachim Boekstegers, Präsident des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der deutschen Wirtschaft (AUMA), kritisierte in der WELT die Bettensteuer. Durch die neue Abgabe sieht er die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Standortes in Gefahr.

Die gesamte Branche schaut auch gespannt auf Nordrhein-Westfalen. Hier will das Verwaltungsgericht Köln innerhalb der nächsten zwei Wochen über die Rechtmäßigkeit der Bettensteuer entscheiden, wie in einer Anhörung am gestrigen Mittwoch bekannt wurde.

Mit Blick auf die aktuelle Diskussion hat bemerkenswerterweise der tourismuspolitische Sprecher der SPD, Hans-Joachim Hacker, in einem Gespräch mit Bernd Dohm, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH), die Bettensteuer als große Belastung bezeichnet. Es müsse gewährleistet sein, dass, obwohl die Jugendherbergen kaum von der Mehrwertsteuersenkung profitieren würden, sie weiterhin preisgünstige Angebote vor allem für Schulklassen und Familien bieten könnten.

Der DEHOGA wird alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um Bettensteuern zu verhindern und verweist auf vier Gutachten, die die Verfassungswidrigkeit der neuen Abgabe belegen.