Wie in DEHOGA compact berichtet, hat das Bundessozialgericht im Mai entschieden, dass die automatische Überführung der zum 31. Dezember 2007 ausgelaufenen Unternehmer-Pflichtversicherung in eine freiwillige Versicherung unzulässig war. Als erste Konsequenz aus diesem Urteil hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) laut eigenen Angaben nun alle betroffenen Mahnverfahren und Vollstreckungen aufgehoben. Man stehe zudem im engen Kontakt zum Bundesversicherungsamt (BVA), um weitere Wege zu beraten, das Urteil umzusetzen, so die BGN.Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier…