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BPI zum Vor-Ort-Apotheken-Gesetz: Versorgungssicherheit gewährleisten

Berlin (ots) – Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) fordert den Deutschen Bundestag auf, im Rahmen des Vor-Ort-Apothekengesetzes (VOAG) die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln zu gewährleisten: „Wir benötigen einheitliche Preisstrukturen einerseits und andererseits eine belastbare Versorgungsstruktur durch eine stabile Produktion und Entwicklung in Deutschland und Europa“ sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Der im Gesetz vorgesehene einheitliche Apothekenabgabepreis ist zwar ein wichtiger Eckpfeiler für die Vermeidung von Lieferengpässen. Er ist zudem aus versorgungs- und sozialpolitischer Sicht von zentraler Bedeutung. Die Apothekerspanne zum Gegenstand von Rabattschlachten zu machen hieße, Beratungskompetenz und Wohnort-nahe Versorgung der Schnäppchenjagd zu opfern“, so Dr. Joachimsen. „Wir brauchen aber weitere Maßnahmen, die das Kernproblem der Produktionsverlagerung von Arzneimitteln und Wirkstoffen außerhalb der Europäischen Union angehen. Die Corona-Pandemie hat diese Situation einseitiger Abhängigkeiten noch weiter verschärft“, so Dr. Joachimsen. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, um die Arzneimittelversorgung nachhaltig zu sichern. Er muss wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen, die Anbietervielfalt ermöglichen statt den Markt zu verengen. Insbesondere die Wirkstoffproduktion musste aus Kostengründen vielfach nach Asien abwandern, wo für viele Wirkstoffe oft nur noch wenige, zum Teil ein oder zwei Produzenten den gesamten Weltmarkt bedienen. Um Lieferengpässe und drohende Versorgungsengpässe nachhaltig und wirksam zu vermeiden, müssen diese Ursachen endlich an der Wurzel gepackt werden“, so Dr. Joachimsen. „Der Kostendruck durch zunehmende und kostenintensive regulatorische Auflagen, die deutlich gestiegenen Rohstoff-, Energie- und Personalkosten sowie die sich gleichzeitig ausweitenden Rabattverträge der Krankenkassen führen zu einer nicht mehr auskömmlichen wirtschaftlichen Situation vieler Anbieter, die sich „im Schraubstock“ zwischen steigenden Anforderungen und sinkenden Erträgen befinden.“ Der BPI fordert deshalb das Verbot von Exklusivverträgen, Rabattausschreibungen mit Standortbezug und die Stärkung von Arzneimitteln „Made in Europe“. Außerdem muss es mehr Flexibilität bei der Zulassung alternativer Quellen und des Herstellungstransfers geben, und die Liefersicherheit im Krankenhausmarkt muss verbessert werden. Für die vergaberechtliche Ausgestaltung einer europäischen Produktion schlägt der BPI ein vierstufiges Kategoriensystem vor, das den Fertigungsanteil in Europa entsprechend honoriert. Die BPI-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf finden Sie hier (https://www.bpi.de/fi leadmin/user_upload/Downloads/Publikationen/Stellungnahmen/2020-09-11_BPI-StN_VO ASG_BT_Anh_Sept_2020.pdf) . Gute Gründe für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung finden Sie hier (https://www.bpi.de/de/kmu/arzneimittelversorgung-vor-ort) . Folgen Sie uns auf Twitter: @BPI_Pharma (https://twitter.com/BPI_Pharma) Kontakt: Andreas Aumann (Pressesprecher), Tel. 030 27909-123, mailto:aaumann@bpi.de Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/21085/4708105 OTS: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de