Politik & Wirtschaft

Breite Front gegen Bemautung und Sperrung von Bundesstraßen für Lkw-Verkehr

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Die in Schleswig-Holstein beabsichtige Einführung einer Maut auf der B 4 (Abschnitt Bad Bramstedt – Landesgrenze Hamburg) für den Schwerlastverkehr und die mögliche Sperrung von einigen Bundesstraßen für Lkw-Durchgangsverkehr wäre ein weiterer schwerwiegender Nachteil für das norddeutsche Transportgewerbe. Der Verkehrsausschuss der IHK Lübeck und der Arbeitskreis Verkehr der IHK zu Schwerin, sowie der Verband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung Schleswig-Holstein e.V. (VGL) haben dazu eindeutig Position bezogen. Gemeinsam fordern sie die Landesregierung von Schleswig-Holstein auf, dem guten Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns zu folgen und keine zusätzlichen Bemautungen bzw. Sperrungen für den Lkw-Verkehr vorzunehmen.

Mit der Einführung der Maut für Lkw ab 12t zulässigem Gesamtgewicht auf den Bundesautobahnen ist zusammen mit der Ökosteuer und den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen eine Situation entstanden, die den Wettbewerbsdruck im Gewerbe erheblich erhöht hat. Zu dem sind die Wettbewerbsnachteile deutscher LKW gegenüber ausländischen LKW durch einen Mautausgleich nicht, wie zugesagt, ausgeglichen worden. Weitere Kostenbelastungen durch zusätzliche Mauterhebung auf Bundesstraßen können daher keinesfalls hingenommen werden. In diesem Zusammenhang ist die beabsichtigte zusätzliche Bemautung des Lkw-Verkehrs auf der B 4 als weitere Benachteiligung des regionalen Transportgewerbes zu werten.

Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat bereits bekannt gegeben, auf eine zusätzliche Bemautung von Bundesstraßen oder Sperrungen des Durchgangsverkehrs für den Gütertransport zu verzichten. Die anfänglich zu verzeichnenden zusätzlichen Verkehre auf den Bundesstraßen zu Beginn der Mauterhebung dürften in den Bundesländern nicht zum Anlass für übereilte Verbote genutzt werden, die sich weder auf genaue noch auf langzeitliche Erhebungen stützen, teilen die IHKs mit.