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Politik & Wirtschaft

Brummifahrer beschädigt acht parkende Autos

“Zum Bilderbogen”

tbf140615_Amokfahrt_VU Hutmacherring_Kroeger_002Fotos: TBF/Holger Kröger – Heute Nacht kam es in Lübeck zu einem besonderen Verkehrsunfall, bei dem ein Brummi-Fahrer acht Fahrzeuge beschädigte. Eine Person wurde leicht verletzt. Der LKW-Fahrer stand unter Alkohol-Einfluss Alkohol.
Es geschah Gegen 0.45 Uhr: Ein 66-jähriger Berummifahrer fuhr mit seinem Lkw-Gespann den Hutmachering in Richtung des dortigen Briefzentrums entlang. Hier verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und beschädigte insgesamt acht Autos, die am Fahrbandrand parkten. Die Fahrzeuge wurden von dem LKW-Gespann zusammengeschoben und teilweise mehrere Meter mitgeschleift. Dabei wurden auch zwei Bäume entwurzelt.

Der Lkw-Fahrer hielt aber nicht an, sondern lenkte sein Gefährt trotz des Unfalls weiter in Schlangenlinien über die gesamte Strasse in Richtung des nahe gelegenen Briefzentrums, das derzeit bestreikt wird. Die Streikenden hatten hierzu ein Zelt auf dem Grünstreifen neben der Fahrbahnrand aufgebaut. Der Lkw touchierte das Zelt und durch eine herabfallende Stange wurde eine 58-jährige Frau aus dem Kreis Stormarn leicht verletzt. Alle weiteren Personen konnten das Zelt kurz zuvor verlassen.

Der Lkw-Fahrer hielt auch jetzt nicht an, sondern flüchtete. Das von ihm hinterlassene Trümmerfeld zog sich auf über 100 Meter hin. An etlichen getroffenen Autos entstand wirtschaftlicher Totalschaden, der sich auf nach polizeilicher Einschätzung mindestens auf 50.000 Euro beläuft.

Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung entdeckten die Beamten des 2. Polizeireviers Lübeck den stark beschädigten Lkw auf einem nahe gelegenen Parkplatz. Der Fahrer war am lenkrad eingeschlafen. Eine durchgeführte Atemalkoholkontrolle ergab einen vorläufigen Wert von 1,37 Promille. Dem LKW-Fahrer aus Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein beschlagahmt. Er muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, Verkehrsunfallflucht und fahrlässiger Körperverletzung verantworten.