Bürokratieabbau bei Energy Sharing: Solarstrom einfacher an den Nachbarn verkaufen
Neue gesetzliche Regelungen erleichtern den lokalen Austausch
In Deutschland sind inzwischen mehr als fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb – ein großes Potenzial für die Energiewende. Ab dem 01. Juni 2026 können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer Solarstrom deutlich einfacher an Nachbarn verkaufen. Die neuen Regeln zum sogenannten „Energy Sharing“ sollen bürokratische Hürden abbauen und den lokalen Austausch von Solarstrom erleichtern. Carina Vogel von der Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt, was sich ändert und für wen sich das Modell lohnen kann.
Einspeisung ins Netz: Vergütung und Grenzen für Privathaushalte
Wer mit einer privaten Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt als verbraucht, speist den Überschuss meist ins öffentliche Netz ein – oft mehr als die Hälfte der erzeugten Energie. Wirtschaftlich attraktiv ist das inzwischen jedoch kaum noch: Während die Produktion von Solarstrom aus der eigenen Anlage etwa elf bis 15 Cent pro Kilowattstunde kostet, liegt die Einspeisevergütung für neue Anlagen derzeit bei unter acht Cent. Allerdings plant die Bundesregierung, diese EEG-Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung unter 25 Kilowatt ab 2027 abzuschaffen.
Theoretisch könnten Haushalte ihren überschüssigen Solarstrom schon heute direkt an Nachbarn verkaufen. In der Praxis scheitert das bislang jedoch meist an hohen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen. Dabei wäre das wirtschaftlich durchaus interessant: Haushalte zahlten zuletzt über 30 Cent pro Kilowattstunde Strom – und damit deutlich mehr als die aktuelle Einspeisevergütung.
Solarstromverkauf finanziell attraktiv – für Hauseigentümer und Nachbarn
„Solarstrom direkt an Nachbarn zu verkaufen, kann eine attraktive Alternative zur klassischen Einspeisevergütung werden und Photovoltaik wirtschaftlich interessanter machen“, so die Energieexpertin der VZSH. „Beteiligte Haushalte können dann den selbsterzeugten Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen – ohne Umweg über einen Stromanbieter.“ Gleichzeitig reduziert sich die Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen. Wichtig ist zu wissen, dass ein Energieliefervertrag geschlossen und ein Preis vereinbart werden muss. Dieser Preis kann auch Null Euro betragen.
„Energy Sharing“ macht lokalen Solarstromhandel einfacher
Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz erleichtert der Gesetzgeber künftig den lokalen Handel mit Solarstrom. Hauseigentümer können selbst erzeugten Strom dann einfacher direkt mit Nachbarn teilen. „Damit entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für sogenanntes Energy Sharing“, erklärt Carina Vogel von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH). Ziel ist es, erneuerbare Energie stärker vor Ort zu nutzen und bürokratische Hürden abzubauen.
Wichtig dabei: Hauseigentümer sind zudem nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn verpflichtet. Energy Sharing ersetzt damit keinen klassischen Stromvertrag. Angebundene Haushalte benötigen daher weiterhin einen Stromanbieter, der die Strommengen liefert, die nicht über die hauseigene Solaranlage gedeckt werden können.
Voraussetzung für das Modell sind zudem intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter. Nur so lassen sich die erzeugten und verbrauchten Strommengen korrekt erfassen und zuordnen.
Welche Regeln gelten ab dem 01. Juni 2026?
Ab dem 01. Juni 2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres lokalen Netzes ermöglichen. Ab Juni 2028 soll das auch netzübergreifend in direkt benachbarten Netzgebieten möglich sein. Voraussetzung ist, dass ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien geteilt wird – etwa aus Photovoltaikanlagen oder Batteriespeichern.
Die Beteiligten müssen zudem vertraglich festlegen, wie der Strom verteilt wird, aus welcher Anlage er stammt und zu welchem Preis er abgegeben wird.
„Solarstrom künftig unkompliziert an Nachbarn verkaufen zu können, ist ein wichtiger Schritt für die Energiewende in Wohngebieten“, ordnet Vogel ein. „Für private Anlagenbetreiber kann dadurch eine zusätzliche Einnahmequelle entstehen, während die Abnehmer von günstigeren Stromkosten profitieren können.“

Pflegeliebling
Fides Humanitas Stiftung
Druckmaxx
Kontrapunkt.Bibel.e.V
Konzeptschmied
5stars-kindertagespflege-luebeck
Glücksfischer Lübeck
Missionarische Gefährdetenhilfe Wendepunkt e.V.