Bund fördert kommunalen Klimaschutz
Der Klimaschutz in den Kommunen wird vom Bund besser gefördert. Grundlage ist die am 1. Oktober 2015 in Kraft getretene Kommunalrichtlinie. Dazu erklärt die für Lübeck und die Ämter Berkenthin und Sandesneben zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD): „Es ist eine gute Nachricht für die Kommunen, dass das Bundesumweltministerium die Nationale Klimaschutzinitiative ausweitet. Es werden neue Förderschwerpunkte eingeführt und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Deutlich gesteigert wird insbesondere die für Investitionen vorgesehene Förderung. Davon kann gerade auch Lübeck profitieren und Klimaschutz mit Einsparungen verbinden. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Die Kommunalrichtlinie ist ein Erfolgsmodell: Seit 2008 profitieren Kommunen von der Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative. In den letzten Jahren wurden rund 3.000 Kommunen in über 8.000 Projekten dabei unterstützt, den Treibhausgasausstoß zu mindern.“
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Höhere Förderquoten für finanzschwache Kommunen – auch im investiven Bereich.
Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
Die Förderung nachhaltiger Mobilität erhält ein größeres Angebot und höhere maximale Zuwendungen. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.
Für die Stabilisierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.
Anträge können ab sofort bis zum 31. März 2016 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Weitere Antragsfenster sind für den 1. Juli bis 30. September 2016 sowie im Jahr 2017 vorgesehen.
Als Unterstützungseinrichtung für Kommunen steht im Auftrag des Bundesumweltministeriums das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) mit einer Hotline unter der Rufnummer 030/39001-170 für Beratung und Information zur Verfügung (www.klimaschutz.de/kommunen).
Mit der Novellierung der Kommunalrichtlinie werden auch Maßnahmen aus dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ sowie niederschwellige Klimaschutzmaßnahmen aus dem „Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung umgesetzt.