BUND SH: Wer Klagen einschränkt, verdeckt Planungsfehler
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz würde gerichtliche Kontrolle und Verbandsklagerecht bei Autobahnneubau schwächen
- BUND SH fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein zur Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat auf
BUND SH fordert die Landesregierung Schleswig-Holstein zur Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat auf.Berlin/ Kiel. Mit Verweis auf die morgen im Bundesrat angesetzte Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetz plädiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland für eine deutliche Überarbeitung.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur unter anderem durch die Einschränkung von Umwelt- und Naturschutzstandards beschleunigen. Geplant sind hierfür Eingriffe in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft, kritisiert der BUND, mit weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und Bürgerbeteiligung.
Dietmar Ulbrich, Vorsitzender des BUND-Landesverbands Schleswig-Holstein (BUND SH) sagt dazu: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz darf in der jetzigen Form nicht in Kraft treten und muss überarbeitet werden. Es stellt eine Zäsur für die Bürgerbeteiligung dar und schwächt die gerichtliche Kontrolle sowie das Verbandsklagerecht beispielweise beim Autobahnneubau.
Wir fordern von Ministerpräsident Daniel Günther eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat.“ Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf, die gesellschaftliche Kontrollfunktion massiv zu schwächen. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandsklagen.
Ulbrich kritisiert: „Umweltverbände wie der BUND klagen nicht aus Eigennutz, sondern im Sinne der Allgemeinheit und als Anwälte der Natur. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz macht es möglich, Bäume zu fällen oder Moore trocken zu legen, bevor endgültig entschieden ist, ob und wie überhaupt gebaut werden darf.
Schleswig-Holstein kann im Bundesrat maßgeblich beeinflussen, ob dieses Gesetz in Kraft tritt. Eine Zustimmung in der vorliegenden Form wäre ein fatales Signal für Rechtsstaatlichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie rechtsstaatlicher Teilhabe.“
Dort, wo Kontrolle stattfindet, dient sie dem Allgemeinwohl und deckt falsche Planungen oder Gesetzesverstöße auf. Dadurch werden Projekte meist nicht verhindert, sondern vor allem Planungsfehler behoben und Eingriffe in die Natur vor Ort minimiert. Das Verbandsklagerecht wirkt damit als Korrektiv im Rechtstaat und nicht als Blockadeinstrument.
Insgesamt verschiebt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Entscheidungsbefugnisse und Abwägungsspielräume zulasten der Länder, während es ihnen gleichzeitig die Verantwortung für ökologische Schäden, Vollzugsprobleme und Akzeptanzkonflikte vor Ort überstülpt.
Ulbrich weiter: „Sanierungsbedürftige Schienen, Straßen und Brücken sind ein Versäumnis der Politik und nicht durch Klagen der Umweltverbände entstanden. Viel zu lange wurde Geld in den Bau neuer Straßen statt in die notwendige Sanierung investiert. Hier braucht es eine Priorisierung für den Erhalt.
Umweltverbände klagen nur gegen Verstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht. Wer hier Klagen einschränkt, löst keine Probleme, sondern verdeckt Planungsfehler.“
Stellungnahme der Umweltverbände zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz:
https://www.dnr.de/publikationen/gemeinsame-stellungnahme-zum-referentenentwurf-des-bundesministeriums-fuer-verkehr
