Bundesarbeitsgericht: Arbeitgeber dürfen schon am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen
Als Arbeitgeber dürfen Sie schon am ersten Krankheitstag ihrer Mitarbeiter ohne Begründung ein ärztliches Attest verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt jetzt in einem aktuellen Urteil bestätigt (5 AZR 886/11). Ein Missbrauchsverdacht muss nicht vorliegen, es bedürfe keines begründeten Verdachts, dass in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht worden sei, so das Gericht. Arbeitgeber können unabhängig von einem objektiven Anlass und unabhängig vom Vorgehen bei anderen Mitarbeitern die Vorlage eines Krankenscheins am ersten Tag verlangen. Geklagt hatte eine WDR-Redakteurin, die nach einer eintägigen Krankmeldung von ihrem Arbeitgeber aufgefordert worden war, künftig am ersten Krankheitstag ein Attest einzureichen. Die Mitarbeiterin hatte darin eine willkürliche Disziplinarmaßnahme gesehen. |
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