Bundesfinanzhof: Bordelle sind keine Hotels
Jetzt ist es auch höchstrichterlich bestätigt: Ein Bordell ist kein Hotel. Diese Entscheidung veröffentlichte der Bundesfinanzhof am Mittwoch (Az: V R 18/129). Damit unterliegen Bordelle auch nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz. Geklagt hatte ein Bordellbetreiber, der Zimmer an Prostituierte zum Tagespreis (inklusive Verpflegung, Bettwäsche und Handtücher) vermietete. Der Bundesfinanzhof entschied nun, dass der Betreiber zu Unrecht den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent angewandt hat und bestätigte damit die Auffassung des zuständigen Finanzamts. Bordelle vermieteten keine Zimmer zu Beherbergungszwecken, so die Richter. Vielmehr gingen Prostituierte in den Zimmern ihren gewerblichen Tätigkeiten nach, insofern gelte der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.