Bundesinnenminister begrüßt Wiedergewährung der Sonderzahlung für Soldaten, Beamte und Richter des Bundes
Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesministerium des Innern auf Bitte der Fraktionen von CDU/CSU und FDP erarbeitete Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung für die Soldaten, Beamten und Richter des Bundes beschlossen. Auf Grundlage dieser Formulierungshilfe wollen die Regierungsfraktionen die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, damit die Sonderzahlung ab 2012 in der bis 2006 geltenden Höhe wiederaufleben kann.
Hierzu erklärt Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich:
„Ich begrüße diese Koalitionsinitiative ausdrücklich. Deutschland hat trotz aller anhaltenden Schwierigkeiten in Europa die Krise besser gemeistert, als es noch im Frühjahr 2010 absehbar war. Es ist daher angemessen und richtig, die sich hieraus ergebenden Spielräume auch zugunsten der Beamten und Richter des Bundes sowie der Soldaten zu nutzen, die seit 2006 durch die Nichtauszahlung eines Teils ihrer Sonderzahlung erhebliche Sparbeiträge zugunsten der Haushaltskonsolidierung des Bundes erbracht haben. Mit diesem Signal würdigen wir die Leistungen unserer Soldaten, Beamten und Richter, die mit ihrem täglichen Dienst für unsere Sicherheit und für ein funktionierendes Staatswesen einstehen.“
Hintergrund:
Die jährliche Sonderzahlung (das sog. Weihnachtsgeld) wurde bis 1993 in Höhe eines kompletten Monatsbezugs (13. Gehalt) gezahlt. Seit 1994 wurde es in mehreren Schritten gesenkt, bis 2003 auf rd. 84 Prozent eines Monatsbezugs. Ab 2004 belief sich die Sonderzahlung für Beamte und Richter des Bundes sowie für Soldaten auf 60 Prozent eines Monatsbezugs. Dieser Betrag wurde im Bund ab 2006 für 5 Jahre um die Hälfte reduziert. Ausgezahlt wurden ab 2006 also noch 30 Prozent eines Monatsbezugs (entsprechend 2,5 Prozent eines Jahresbezugs). Die Kürzung von 5 Prozent auf 2,5 Prozent eines Jahresbezugs sollte ursprünglich in 2011 auslaufen, wurde 2010 angesichts der damaligen aktuellen Lage jedoch um 4 Jahre verlängert. Mit der jetzt vorgesehenen Maßnahme wird der Gesamt-Kürzungszeitraum verringert, von 9 auf 6 Jahre. In diesen 6 Jahren ist der Bundeshaushalt durch die Kürzungen bei der Sonderzahlung um rd. 3 Mrd. Euro entlastet worden.