Bundesrat kritisiert Bundesgesetzentwurf zu Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung
Der Bundesrat möchte die Pläne der Bundesregierung zum ausländerrechtlichen Bleiberecht weiter verbessern. In seiner umfangreichen Stellungnahme vom 6. Februar 2015 fordert er, in dem Gesetzentwurf beim Ehegattennachzug das Erfordernis des vorherigen Sprachnachweises zu streichen. Zudem möchte er erreichen, dass Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Jugendliche auch bei zuvor abgelehnten Asylanträgen erteilt werden können, wenn anerkennenswerte Integrationsleistungen vorliegen.
Die Länder wollen Asylbewerbern und Geduldeten auch die Teilnahme an Integrationskursen ermöglichen, um so eine Verbesserung der Zugangschancen zum Arbeitsmarkt zu erreichen. Für jugendliche Geduldete, die sich in einer Berufsausbildung befinden, wollen sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht einführen.
Die Länder plädieren zudem dafür, das Abschiebungshaftrecht um Instrumente der Haftvermeidung – wie zum Beispiel Kautionen – zu ergänzen und die Höchstdauer der Haft von 18 auf 6 Monate zu reduzieren. Der Bundesrat vermisst Regelungen im Aufenthaltsrecht, die eine schnelle Arbeitsmarktintegration und die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft gewährleisten. Er bittet daher, den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren entsprechend zu ergänzen.
Neue Regeln zum Aufenthaltsrecht
Der Entwurf der Bundesregierung dient der Reform des Bleiberechts sowie des Ausweisungs- und Abschiebungsrechts. Nachhaltige Integrationsleistungen, die geduldete Ausländer trotz ihres fehlenden rechtmäßigen Aufenthalts erbringen, sollen durch einen gesicherten Aufenthaltsstatus honoriert werden. Auf der anderen Seite ordnet der Entwurf das Ausweisungsrecht – das bisher dreistufig geregelt ist – grundlegend neu. So ist vorgesehen, den Aufenthalt von Personen, denen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht zusteht, schneller als bisher wieder zu beenden und die Ausreiseverpflichtung gegebenenfalls auch zwangsweise durchzusetzen.
Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung verfasst. Im Anschluss berät der Bundestag über den Gesetzentwurf.