Bundestagswahl 2021: Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder Absenkung der Quoren bei der Bundestagswahl laut Bundesverfassungsgericht unzulässig
Wiesbaden/Karlsruhe (ots) – Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Anträge von zwei politischen Parteien auf Feststellung, dass der Deutsche Bundestag deren Rechte verletzt oder unmittelbar gefährdet habe, zurückgewiesen. Die Parteien sahen ihre Rechte dadurch verletzt, dass der Deutsche Bundestag es bislang unterlassen habe, wegen der geänderten Rahmenbedingungen politischer Kommunikation infolge der COVID-19-Pandemie die gesetzlichen Regelungen zur Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften im Hinblick auf die Bundestagswahl 2021 auszusetzen oder die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften abzusenken. Der volle Wortlaut der Entscheidung ist im Internetangebot des Bundesverfassungsgerichts unter https://www.bundesverfassungsgericht.de verfügbar. Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden Pressestelle Telefon: 0611 75-3444 www.bundeswahlleiter.de/kontakt Pressekontakt: Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Pressestelle Telefon: +49 611-75 34 44 E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell
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