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Politik & Wirtschaft

Bundesteilhabegesetz – Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen sicherstellen

hiller-ohm130309Bundesteilhabegesetz – Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen sicherstellen – Menschen mit Behinderungen müssen in Deutschland unabhängig vom jeweiligen Bundesland gleiche Leistungen erhalten. Darüber sind sich die für Lübeck zuständige Bundestagsabgeordnete Gabriele Hiller-Ohm (SPD), der Landtagsabgeordnete Wolfgang Baasch (SPD) und der Stellvertretende Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM), Axel Willenberg, einig.

Sonderwege, die sich einige Bundesländer wünschen, würden nur für Intransparenz und Ungerechtigkeiten sorgen: „Mit dem Bundesteilhabegesetz setzen wir eine große Reform für Menschen mit Behinderungen durch, deren Lebenssituation wir dadurch erheblich verbessern werden.

Dafür ist es unabdingbar, dass in allen Bundesländern einheitliche Standards gelten. Den Beschluss einiger Bundesländer von Anfang Dezember 2015, zu prüfen, ob und wie die Länder bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beschränkte Gesetzgebungskompetenzen erhalten können, halten wir für falsch. Die Eingliederungshilfe, genauso wie die Ausweitung der Einkommens- und Vermögensgrenzen und die damit zusammenhängende Festlegung einheitlicher Kriterien bei der Bedarfsfeststellung sind zentrale Instrumente des geplanten Bundesteilhabegesetzes. Die Leistungen für Menschen mit Behinderungen sollen in Zukunft an ihre individuellen Bedürfnisse angepasst werden, um ihnen so ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dabei muss es gleichgültig sein, ob ein Mensch mit Behinderungen in einer strukturstarken oder strukturschwachen Region lebt.

Dies sollte auch für ein uneingeschränktes Rückkehrrecht in die Werkstätten im Rahmen des inklusiven Arbeitsmarktes gelten. Menschen mit Behinderungen, die aus den Werkstätten kommend auf den ersten Arbeitsmarkt begleitet werden und nach einer Zeit feststellen, dass sie in einer Werkstatt doch besser aufgehoben sind, müssen in die Obhut ihrer Einrichtung zurückkehren dürfen.

Außerdem sollte Menschen mit Behinderungen die Wahl ihrer begleitenden Betreuerinnen und Betreuer offenstehen, sodass sie eigenständig zwischen vertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den Werkstätten und denen des Integrationsdienstes entscheiden können.“