CDU-Politiker: EU darf Ehrenamt nicht beeinträchtigen
Der CDU-Europaabgeordnete Reimer Böge, MdEP, und der CDU-Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein Ingbert Liebing, MdB, setzen sich gemeinsam dafür ein, dass im Zuge der geplanten neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie die Belange des ehrenamtlichen Engagements angemessene Berücksichtigung finden. Zurzeit gibt es Befürchtungen, dass die Festlegung einer maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Wochenstunden auch manche ehrenamtliche Tätigkeiten, z. B. im Rahmen freiwilliger Feuerwehren, einbeziehen könnte. „In diesem Fall wären viele Bereiche, die wir in Deutschland wie selbstverständlich traditionell ehrenamtlich organisieren, gefährdet“, erklärten Böge und Liebing.Aktuell wird das Thema der EU-Arbeitszeitrichtlinie zwischen den Sozialpartnern auf europäischer Ebene verhandelt. Die EU-Kommission hatte signalisiert, ein Einigungsergebnis einbeziehen zu wollen. Auch in diesen Verhandlungen gibt es einzelne Interessenlagen, bisherige ehrenamtliche Tätigkeiten in volle Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Dies wäre nach Auffassung der CDU-Politiker aber nicht nur nicht finanzierbar, sondern würde auch den positiven Wert bürgerschaftlichen Engagements zerstören. Gleichzeitig forderten sie die Sozialpartner auch auf, die Kirche im Dorf zu lassen.
Reimer Böge hat sich in dieser Angelegenheit bereits an den zuständigen
EU-Kommissar Andor gewandt.
Ingbert Liebing diskutierte das Thema in der jüngsten Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes Hans-Peter Kröger (Plön), der dort insbesondere die Besorgnisse der freiwilligen Feuerwehren vorgetragen hatte. Liebing: „Es darf nicht passieren, dass einem Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr von wem auch immer untersagt wird, nach einer 40-stündigen regulären Berufstätigkeit in der Woche noch 12 Stunden Arbeit für die Feuerwehr zu leisten.“
Böge und Liebing erklärten: „Unser Ziel ist es, dass eindeutig klargestellt wird, dass diese Arbeitszeitrichtlinie nicht auf ehrenamtliche Tätigkeiten angewandt wird, weil ehrenamtliche Tätigkeit eine Freizeitbeschäftigung ist. Die Dauer einer Freizeitbeschäftigung muss jeder für sich selbst entscheiden können.“