CDU reicht zwei Organklagen beim Landesverfassungsgericht wegen unerlaubter Wahlwerbung ein
CDU reicht zwei Organklagen beim Landesverfassungsgericht wegen unerlaubter Wahlwerbung ein – Die CDU Schleswig-Holstein hat über ihren Verfahrensbevollmächtigten Professor Dr. Florian Becker die angekündigten Anträge auf Einleitung eines Organstreitverfahrens gegen Innenminister Stefan Studt und Bildungsministerin Britta Ernst wegen unerlaubter Wahlwerbung eingereicht.
„Der Innenminister hat für den Fall der Wiederwahl seiner Partei gegenüber Mitarbeitern eine Arbeitszeitverkürzung angekündigt. Die Bildungsministerin hat an Schulleitungen, Eltern und Lehrkräfte eine einseitige und jedes Problem ignorierende Jubelbilanz verschickt. Selbst Ministerpräsident Albig nannte diese Briefe gegenüber Medien wörtlich Wahlschreiben, bezeichnete den Vorwurf der unerlaubten Werbung jedoch als Theater. Deshalb bleibt der CDU keine andere Möglichkeit als eine Klärung vor dem Landesverfassungsgericht“, begründete der CDU-Landesvorsitzende Daniel Günther den Vorgang.
Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch Verfassungsgerichte anderer Länder hätten vergleichbare Vorgänge gerügt. Ganz offenkundig fehle es den der SPD angehörenden Mitgliedern des Kabinettes mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze am nötigen Respekt vor der staatlichen Neutralitätspflicht im Wahlkampf und vor dem verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit der Parteien. Beides setze der regierungsamtlichen Wahlwerbung sehr enge Grenzen. Auch der SPD-Landesvorsitzende Ralf Stegner habe mit der Bezeichnung des Vorganges als „Popel“ ein fragwürdiges Demokratieverständnis an den Tag gelegt.
„Uns bleibt deshalb keine andere Möglichkeit als der Weg zum Verfassungsgericht. Es ist bezeichnend, dass sich auch Vertreter der beiden Koalitionspartner durch das Verfassungsgericht eine Klarstellung erhoffen. Die SPD steht in diesem Fall völlig allein da“, so Günther.