Politik & Wirtschaft

Chance für Verfassungsgericht nutzen

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Der Justizminister hat einen Kriterienkatalog zur Standortfrage für das Landesverfassungsgericht vorgelegt (Umdruck 16/1778).
Auf dieser Grundlage wird es eine politische Entscheidung letztlich wohl nur zwischen den Standorten Lübeck und Schleswig geben.Die Lübecker SPD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Baasch, Hans Müller und Thomas Rother betonten, dass Lübeck seine Chancen nutzen muss.
Nach den Kriterienkatalog für eine sogenannte „Nutzwertanalyse“ ist insbesondere das Thema „Räumlichkeiten und Geschäftsstellenfunktion“ von Bedeutung. An zweiter Stelle steht die Infrastruktur, dass heißt die Inanspruchnahme von vorhandenem Personal und die Büchereinutzung.
Als drittes Kriterium werden „äußeren Gegebenheiten“ also vor allem die Verkehrsanbindungen genannt.

An allen drei Punkten hat Lübeck als bestehender großer Gerichtsstandort viel zu bieten, zudem verbessern sich die Verkehrsanbindungen der Stadt über die Schiene und die Straße.

Verfassungsrechtliche Entscheidungen „von Lübeck“ wären ein großer Imagegewinn für die Hansestadt und eine Stärkung des Behördenstandortes.