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Politik & Wirtschaft

Coronakrise: Mietheld bietet österreichweit Prozessfinanzierung an für Betriebe, die wegen Sperrung keine Miete zahlen müssen.

Wien (ots) – Unternehmen, die von den Sperrungen betroffen sind, können Ihren Anspruch auf Mietzinsentfall überprüfen und die Mietzinse anschließend ohne Prozesskostenrisiko einklagen lassen. Nachdem die Medienlandschaft und etliche Rechtsanwälte unlängst das Thema „Mietzinsentfall aufgrund behördlicher Schließungen“ aufgriffen, bestätigte neuerdings auch Justizministerin Alma Zadi die kursierende Rechtsansicht. Die Grundlage hierfür bietet § 1104 und § 1105 ABGB, wonach Mieter oder Pächter aufgrund außerordentlicher Zufälle wie Seuchen einen reduzierten bzw. keinen Mietzins für die Dauer der Nutzungseinschränkungen zu leisten hat. In diesem Zusammenhang bietet die Mietheld GmbH nun eine neuartige Dienstleistung an. „Wir haben in den vergangenen Tagen mit Hochdruck an einem neuen Konzept gearbeitet, um Unternehmer in dieser schwierigen Phase zu helfen und gleichzeitig einen neuen Geschäftsbereich zu erschließen“, so der Geschäftsführer Richard Eibl. „Jetzt können wir als erstes Unternehmen einen nie zuvor dagewesenen Service anbieten, der für alle Betroffenen eine Hilfe ist“. Konkret kann jetzt jeder seinen gewerblichen Miet- bzw. Pachtvertrag und dazugehörige Daten auf www.mietheld.at/unternehmen übermitteln und die gewünschte Vorgehensweise auswählen. Anschließend finanziert Mietheld einen spezialisierten Rechtsanwalt, der eine individuelle Fallprüfung anhand der Daten vornimmt und dem Kunden die entsprechende rechtliche Auswertung übermittelt. „Die gesetzliche Regelung, die aktuell die Seite der Mieter begünstigt, kann im Einzelfall vertraglich abbedungen – also entkräftet – sein, indem die Haftung für außerordentliche Zufälle auf den Mieter übertragen wird. Dieser Haftungsübergang ist in Bezug auf den Coronavirus allerdings nur dann wirksam, wenn gewisse Inhaltsvorschriften der Klausel eingehalten werden.“, erklärt Eibl. „Außerdem besteht die Frage, ob eine teilweise Nutzungsmöglichkeit der Geschäftsräumlichkeiten vorliegt. Beispielsweise können Restaurants nach wie vor Lieferdienste anbieten. In diesem Fall wäre von einem Mietzinsminderungs-, jedoch von keinem Mietzinsfreistellungsanspruch auszugehen.“ Die von Mietheld finanzierte Rechtsvertretung kann den Vermieter anschließend über die Rechtslage aufklären und einen Vergleich über einen neuen, reduzierten Mietzins erzielen, wobei eine Erfolgsprovision von 35% des Ersparnis fällig wird. Bei mangelnder Kompromissbereitschaft des Vermieters setzt ihn der Rechtsanwalt über die Fortsetzung der Zahlung unter Vorbehalt einer Rückfoderung oder über die gänzliche Aussetzung in Kenntnis. Eibl warnt allerdings zur Vorsicht: „Aufgrund fehlender Rechtsprechungen ist nicht auszuschließen, dass Vermieter bei Nichtzahlung des Mietzinses Räumungsklage erheben und vielleicht sogar gewinnen. Wir empfehlen daher, den Mietzins vorerst unter Vorbehalt weiterzuzahlen und dann nachträglich rückzufordern bzw. einzuklagen.“ Für diese Variante bietet Mietheld eine Prozesskostenfinanzierung gegen eine Erfolgsprovision von 35% des rückgeforderten Betrages an. Im Falle einer Niederlage trägt Mietheld sämtliche Verfahrenskosten. Möchten Mieter den Mietzins dennoch mit sofortiger Wirkung nicht mehr zahlen bzw. selbständig im Nachinein einklagen, bietet Mietheld die Finanzierung der rechtlichen Prüfung und der Korrespondenz mit dem Vermieter für pauschal EUR180,00 an. „Dank fortgeschrittener Automatisierungstechnik und dem Fixkostendegressionseffekt bei hohem Kundenaufkommen können wir diese Dienstleistungen wesentlich preiswerter anbieten, als was dafür marktüblich wäre.“ sagt Eibl, der in London Management und Wirtschaftsrecht studierte. „Insgesamt erhalten unsere Kunden für diesen Preis mehr Rechtssicherheit und die Wahrung ihrer Rückforderungsansprüche. Auch sinkt unserer Erfahrung nach die Wahrscheinlichkeit einer Klage durch den Vermieter, wenn sich ein Rechtsanwalt der Sache annimmt.“ Wenn Mieter die bezahlten Mietzinse in Nachhinein rückfordern möchten, muss der Vermieter über diesen Vorbehalt laut Gesetz umgehend in Kenntnis gesetzt werden, was von den Rechtsanwälten korrekt erledigt wird. „In diesen turbulenten Zeiten ist daher schnelles Handeln gefragt“, so Eibl. Über Mietheld Die Mietheld GmbH (www.mietheld.at) ist ein österreichischer Prozessfinanzierer mit Sitz in Wien, der für die Finanzierung von Mietsenkungsverfahren in Altbauwohnungen bekannt ist und damit bereits 2014 ein neuartiges Geschäftsmodell mitbegründet hat. Die neue Dienstleistung ist unter www.mietheld.at/unternehmen abrufbar. Homepage Jetzt nutzen (https://www.mietheld.at/unternehmen) Pressekontakt: Richard Eibl Geschäftsführer 06642125081 Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/142869/4554371 OTS: Mietheld GmbH Original-Content von: Mietheld GmbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de