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Politik & Wirtschaft

Dänisches Tunnel-Baugesetz eine Farce

Der Entwurf des dänischen Verkehrsministeriums zum Baugesetz, mit dem der Bau des dänischen Teils der Festen Fehmarnbeltquerung genehmigt werden soll, hat sich als Farce herausgestellt. Schon die öffentliche Anhörungsphase, die am Montag zu Ende ging, hat sich als Täuschungsmanöver des Ministeriums gegenüber der eigenen Bevölkerung entpuppt. So die vorläufige Einschätzung dänischer Experten.

Unter der Federführung des “Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung“ haben 13 Umweltvereinigungen schwerwiegende Einwendungen gegen den Gesetzesentwurf in Dänemark eingereicht. Diese wurden mit der fachkundigen Beratung von Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Mecklenburg erarbeitet. „Abgesehen von vielen Verfahrensfehlern, ist nach unserer Auffassung der Gesetzesentwurf gegenstandslos“, so Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis. Die Gesetzesvorlage leide an einer Reihe von gravierenden Fehlern im Planungskonzept für die Beltquerung, technischen Entwurf des Tunnels, bei den Umweltuntersuchungen. Gegenstandlos sei das Gesetzesvorhaben aber vor allem dadurch, dass das grenzüberschreitende Bauvorhaben gar nicht per Gesetz genehmigt werden darf. Ein solches Gesetz würde gegen völkerrechtliche Konventionen und EU-Recht verstoßen. Deswegen dürfe auch in Dänemark die Baugenehmigung nur über ein Behördenverfahren erteilt werden. „Falls die dänische Regierung bzw. der Folketing dennoch das Baugesetz verabschieden, werden wir dagegen in Dänemark auf Nichtigkeit klagen“, so Hendrick Kerlen weiterhin und fügt an: „Da nimmt sich ein solcher Verfahrensverstoß, dass das Ministerium die versprochene sozio-ökonomische Evaluierung des Gesamtvorhabens nicht rechtzeitig zum Anhörungsverfahren vorlegen konnte, schon fast wie eine Lappalie aus. Offensichtlich hat das Verkehrsministerium erhebliche Probleme, den Nutzen des Vorhabens überzeugend nachzuweisen.“

Erschwert wurde die Bearbeitung der Einwendungen nicht nur dadurch, dass das Ministerium die Einwendungsperiode im Wesentlichen über die Weihnachtspause legte (und wegen dieser nicht mehr ansprechbar war), sondern auch dadurch, dass der Gesetzesentwurf nur auf Dänisch veröffentlicht wurde. Die Einwender mussten deswegen maßgeblich auf ihre Erfahrungen aus dem dänischen Espoo-Verfahren von 2013 zurückgreifen. Auch damals war das Verfahren aufgrund der von der dänischen Regierung zur Verfügung gestellten Unterlagen völlig unzureichend gestaltet, wodurch erhebliche Übersetzungsarbeiten erforderlich wurden.

Die Einwender fordern die Landesregierung und sonst beteiligten Stellen auf, zeitnah für notwendige Übersetzungen zu sorgen, damit eine wirksame Beteiligung der Öffentlichkeit an diesem grenzüberschreitenden Vorhaben gewährleistet wird. Eine Nichtbeachtung der Landesregierung dieser Notwendigkeit würde alle ihre Erklärungen zur besseren Bürgerbeteiligung bei Großvorhaben als leeres Gerede entlarven.