Daniel Günther zu TOP 14, 22 und 25: Wir sichern die Zukunft des UK SH
Es gilt das gesprochene Wort
Am Dienstag hat die Landesregierung eine ganz wesentliche Entscheidung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Universitätsklinikums getroffen. Über Jahrzehnte hinweg wurde das UKSH dermaßen stiefmütterlich behandelt – vollkommen unangemessen angesichts der Bedeutung, die dieser Maximalversorger in der Krankenversorgung und Dienstleister für die Forschung und Lehre besitzt.
Erst mit Eintritt der CDU in die Landesregierung wurde in einem ersten Schritt das Defizit reduziert. Über viele Jahre hat sich bis heute etwa 130 Mio. Euro Bilanzverlust aufgebaut. In einem zweiten Schritt steht jetzt die Umsetzung des Masterplans Bau an. Ursprünglich war hier ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 700 Mio. Euro beabsichtigt. Davon alleine 200 Mio. Euro für die Konzentration der Forschung und Lehre. Nach den Berechnungen der GMSH schien eine Gesamtsumme in Höhe von 1 Mrd. Euro möglich. Bereits 2009 hat die Landesregierung festgestellt, dass eine relevante Beteiligung des Landes an den Baumaßnahmen des UKSH nicht möglich ist und stattdessen privates Kapital notwendig ist.
Bei dem jetzt festgelegten Modell muss allen Beteiligten klar sein, dass die ursprünglich veranschlagten Summen deutlich reduziert werden müssen. Ansonsten wird das UKSH zu keinen ausgeglichenen Jahresabschlüssen kommen und das aufgelaufene Defizit abbauen können. Insbesondere weil wir bei unserem Ziel bleiben, folgende Aspekte zu erfüllen: Sicherung von Forschung und Lehre für die Universitäten in Kiel und Lübeck, Erhaltung der Qualität und Quantität des Angebots des UKSH als alleiniger Maximalversorger in Schleswig-Holstein. Entlastung für den Landeshaushalt und die Sicherung der Arbeitsplätze an den Hochschulen und am UKSH.
Bis zur Einleitung des Vergabeverfahrens und auch bis zum Beginn der Zusammenarbeit mit dem privaten Investor darf es kein Investitionsstau geben. Von daher begrüßen wir ausdrücklich die Absicht der Landesregierung, bis zum Jahr 2013 fast 30 Mio. Euro je etwa zur Hälfte in den Campus Kiel und den Campus Lübeck des UKSH zu investieren. Hinzu kommen Baumaßnahmen für den Bereich Forschung und Lehre der Hochschulmedizin mit einem geschätzten Volumen in Höhe von insgesamt rd. 160 Mio. Euro. Gemeinsam mit den privaten Partnern werden 340 Mio. € investiert.
Gerade wenn man sich diese Zahlen zu Gemüte führt, kann man erkennen, über welchen finanziellen Kraftakt wir sprechen.
In diesem Zusammenhang ist es natürlich bedauerlich, dass es mit dem Protonentherapiezentrum nichts wird. Aber dank der
gut ausgehandelten Verträge und der Verhandlungskraft von Minister de Jager in den letzten Wochen bekommen wir eine hochmoderne Strahlentherapie nach Schleswig-Holstein. Auch das ist eine gute Nachricht.
Die gefundene Lösung entbindet das Land Schleswig-Holstein nicht von Haftungsrisiken. Deswegen ist es auch richtig, dass das Land auf das Vergabeverfahren einen maßgeblichen Einfluss behält. Wir setzen hier große Hoffnung in die Kompetenz und das Verantwortungsbewusstsein des UKSH-Vorstandes. Das ist ein großer Vertrauensvorschuss. Im Sinne der 10.000 Beschäftigten, die schon einen großen Anteil zum Abbau des Defizits geleistet haben, ist diese Entscheidung positiv zu sehen, besonders sei darauf verwiesen, dass die Anwendungsvereinbarung selbstverständlich eingehalten wird. Dies hat die Landesregierung mehrfach bekräftigt und dies haben wir in Beschlüssen des Landtages auch immer wieder festgestellt.
Ein Wort zu den vorliegenden Anträgen: Zum SSW halte ich mich diesmal etwas zurück aber ein wenig verwundert bin ich schon:
Während der SSW ohne die Unterlagen des Markterkundungsverfahrens gelesen zu haben noch in der Juli-Sitzung beantragt hat, eine Festlegung zu treffen, beantragt der SSW nunmehr nach Kenntnisnahme der Unterlagen die Entscheidung zu vertagen. Zu viele Informationen scheinen einer klaren Entscheidung wohl eher hinderlich zu sein.
Das ist kein gutes Zeichen, liebe SSW-Freunde.
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen kommt unserem Antrag dagegen nahe. Ich halte allerdings nichts von einer heutigen Festlegung auf die Einbindung der Investitionsbank. Das kann eine Möglichkeit sein. Und natürlich müssen wir alle Mittel in den Fokus nehmen, die wir von welcher Ebene auch immer einwerben können. Darüber sollten wir aber bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens miteinander sprechen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag.