Politik & Wirtschaft

Das 13. SGB II-ÄndG wurde verkündet – Sofortige Wiedereinführung der 100-Prozent-Sanktionen

Am 22. April 2026 wurde das 13. SGB II-Änderungsgesetz verkündet. Damit ist das Bürgergeld Geschichte und wird zum 1. Juli 2026 durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. 100-Prozent-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gelten bereits ab dem Tag der Verkündung.

Die Bundesregierung etabliert damit ein Sanktionsregime, das in weiten Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt wurde. Die Reform markiert einen historischen Richtungswechsel: Sie hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich schärfer gegen Menschen in Armut richtet als jede Phase des deutschen Sozialrechts seit 1945.


Dieses Gesetz ist „Union pur“: Mit Unterstützung der SPD wird ein autoritäres System aus Druck und Kontrolle zementiert, das in weiten Teilen offen verfassungswidrig ist. Insbesondere vulnerable Gruppen, wie etwa psychisch kranke Menschen, werden dabei unter die Räder kommen. Diese Politik verkennt die Lebensrealitäten der Betroffenen und drängt sie systematisch in Armut, prekäre Beschäftigung oder gar in die Obdachlosigkeit.

Weitere Infos hier: https://t1p.de/65p0j

Verschärftes Sanktionsrecht: https://t1p.de/que0c

Schreibe einen Kommentar