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Politik & Wirtschaft

Das irische Unternehmen Solas OLED setzt sich erneut gegen Giganten der Unterhaltungselektronik durch

Dublin (ots/PRNewswire) – Solas OLED Ltd. („Solas“), ein irisches Unternehmen, das Patente besitzt, die für die OLED-Technologie relevant sind, hat heute bekannt gegeben, dass es seine Patentverletzungsklage in Deutschland gegen die Elektronikgiganten LG Display Co., die LG Display Germany GmbH, LG Electronics Inc., die LG Electronics Deutschland GmbH und Sony Europe B.V. („Beklagte“) erneut durchgesetzt hat. Am 6. November 2020 erklärte das Amtsgericht Mannheim das deutsche Patent DE 102 54 511 B4 von Solas (betreffend einen an der Universität Stuttgart erfundenen Regelkreis für Leuchtdioden) als von den Beklagten verletzt und untersagte den Beklagten, die entsprechenden rechtsverletzenden OLED-Fernsehgeräte in Deutschland zu vermarkten, sofern Solas eine Sicherheit hinterlegt (Gerichtsbeschluss 7 O 37/19). Solas stellte die erforderliche Sicherheit zur Verfügung und am 18. November legten die Angeklagten Berufung ein und beantragten die sofortige Aussetzung der einstweiligen Verfügung. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhängte am 26. November vorsorglich einen vorübergehenden Aufschub der einstweiligen Verfügung, um zu prüfen, ob der Antrag begründet ist. Nach dreiwöchiger Unterrichtung über die Angelegenheit entschied der Gerichtshof zugunsten von Solas und lehnte die Aufforderung, die Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils einschließlich der einstweiligen Verfügung auszusetzen, ab. (Gerichtsbeschluss 6 U 184/20.) Infolge dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe müssen die Beklagten nun unverzüglich die Vermarktung verletzender Produkte in Deutschland einstellen und unterlassen; abgesehen von der LG Display Germany GmbH müssen sie alle rechtsverletzenden Produkte von gewerblichen Kunden zurückrufen und Solas eine detaillierte Buchführung vorlegen, die erforderlich ist, um die von den Beklagten geschuldeten Schäden für den Verkauf von rechtsverletzenden Produkten in Deutschland seit April 2009 festzustellen. Insbesondere stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest: „Angesichts der Tatsache, dass der Senat bei einer zusammenfassenden Prüfung weder eine offensichtlich falsche Entscheidung des Landgerichts annimmt noch eine Aussetzung aufgrund eines besonderen Schadens bestätigt, gibt es keine ausreichenden Umstände für eine vorübergehende Aussetzung der Vollstreckung, auch bei Abwägung der Interessen der beiden Parteien. Soweit die Beklagten betonen, dass der Kläger eine Patentverwertungsgesellschaft ist und – im Gegensatz zu einem Konkurrenten – nur monetäre Interessen verfolgt, reicht dieser Umstand allein nicht aus, um die vorläufige Durchsetzbarkeit eines Titels zu stören, die im Prinzip den Interessen des Gläubigers durch die vorübergehende Aussetzung der Vollstreckung Vorrang einräumt (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 18. April 2011 – 6 U 28/11 Juris, Marge Nr. 5 ff.).“ (Gerichtsbeschluss 6 U 184/20.) Der Rechtsberater von Atlantic IP Services, Ltd. – der Verwaltungsgesellschaft von Solas – Aoife Butler, kommentierte: „Die deutschen Patentgerichte genießen einen hervorragenden Ruf in Europa und so sind wir sehr froh, dass sich das Oberlandesgericht Karlsruhe die Zeit genommen hat, die Sache zu prüfen und festgestellt hat, dass eine Aussetzung der Vollstreckung nicht gerechtfertigt war und sich daher an der Verpflichtung der Beklagten nichts ändert. IP-Verstöße sind eine schwerwiegende Angelegenheit, deren Auswirkungen weit über die direkt an den Rechtsstreitigkeiten beteiligten Parteien hinausgehen. Betroffen sind auch Erfinder, deren Erfindungen gestohlen wurden, und Forscher, denen aufgrund verlorener Einnahmequellen die Finanzierung verweigert wird. Es ist daher sehr erfreulich, wenn die Gerichte bereit sind, sich der Sache anzunehmen, um die richtige Entscheidung zu treffen, auch wenn auf der anderen Seite große multinationale Konzerne stehen. Wir sind froh, dass wir auch so gigantischen Unternehmen gegenüber Gleichberechtigung vor Gericht erfahren haben.“ Informationen zu Solas OLED Ltd. Solas OLED Ltd. („Solas“) ist ein irisches Lizenzunternehmen für OLED-Technologie mit Sitz in Dublin, Irland. Solas wurde 2016 gegründet und hat eines der weltweit größten, wichtigsten und umfassendsten Portfolios an geistigem Eigentum im OLED-Bereich zusammengestellt. Von der kleinsten OLED-Uhr bis zum größten OLED-Fernseher ist das geistige Eigentum von Solas grundlegend für das Design, die Schaltungen und die Herstellung von OLED-Displays. Solas entwickelt, sucht, evaluiert und erwirbt weiterhin Patente im OLED-Bereich. Bitte besuchen Sie http://www.solasoled.com/ . Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/151464/4795329 OTS: SOLAS OLED Original-Content von: SOLAS OLED, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de