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Politik & Wirtschaft

Das Land muss seine Hausaufgaben machen, bevor auf Kosten der Kommunen gespart wird

Die Kommunalen Landesverbände erwarten einen strikten Kurs der Haushaltskonsolidierung und des Aufgabenabbaus auf Landesebene.

„In den nächsten Wochen stehen die finalen Beratungen zum Landeshaushalt 2025 an: Wir schauen gespannt darauf, ob sich die Koalitionsfraktionen ernsthaft mit Alternativen zur Streichung wichtiger Finanzierungsbeiträge des Landes für die Kommunen – bei der Städtebauförderung, für den ÖPNV und für den Straßen- und Radwegebau – auseinandersetzen“, so formulieren die Geschäftsführer von Land-kreistag, Gemeindetag und Städteverband Dr. Sönke Schulz, Jörg Bülow und Marc Ziertmann eine klare Erwartungshaltung an die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen.

Im Herbst habe man den Fraktionsvorsitzenden Koch und Petersdotter umfangreiche Vorschläge ge-macht, wie die Haushaltslücken des Landes geschlossen werden können, ohne die ohnehin ange-spannten kommunalen Haushalte weiter zu belasten. „Ich sehe nicht, dass man sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hat und gesprächsbereit wäre. Die Akzeptanz beim kommunalen Ehrenamt für die Konsolidierungsmaßnahmen des Landes sinkt damit weiter. Die Koalition wäre gut beraten, andere Themen in den Fokus zu nehmen und zunächst die eigenen Hausaufgaben zu machen, anstatt das Geld von den klammen Kommunen zu nehmen, die in diesem Jahr bereits mehr als eine Milliarde Euro Schulden machen müssen“, so Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Landkreistages.

„Im Mittelpunkt unserer Vorschläge steht der Aufwuchs des Landespersonals, der aufgrund der Pensi-onslasten den Handlungsspielraum auch zukünftiger Landeshaushalte weiter verengt“, erläutert Jörg Bülow, Geschäftsführer des Gemeindetages, die konkreten Alternativvorschläge der Kommunalen Lan-desverbände (Anlage). Andere Bundesländer machten es vor: Im Land Bremen gebe es die Vorgabe, außerhalb von Polizei, Justiz und Schule ca. 1,5 Prozent Stellen einzusparen, in Hessen werde jede dritte Stelle nicht neu besetzt. „Wir gehen davon aus, dass sich allein mit einer solchen Maßnahme eine Einsparung von gut 180 Stellen und damit knapp 20 Mio. Euro jährlich erreichen ließe“, rechnet Bülow vor.
„Insbesondere in den Ministerialverwaltungen gibt es schon heute Einsparpotenziale“, so Marc Ziert-mann, Geschäftsführer des Städteverbandes, weiter. „Perspektivisch wird das Land aber nicht ohne eine echte Aufgabenkritik, Beschränkung auf Kernaufgaben und damit eine echte Reduktion von Auf-gaben auskommen. Hierzu findet sich in den Vorschlägen der Landesregierung bisher wenig. Die ge-meinsamen Anstrengungen zum Bürokratie- und Aufgabenabbau sind aller Ehren wert; wir bewegen uns aber noch im ‚klein-klein‘ ohne nennenswerte fiskalische Effekte“.

„Wir haben nicht erwartet, dass die Vorschläge der Kommunalen Landesverbände eins zu eins über-nommen werden. Erschreckend ist aber, dass die Fraktionsanträge zum Landeshaushalt erneut in eine andere Richtung weisen und zusätzliche Mehrausgaben ausweisen und einen weiteren Stellenauf-wuchs bedeuten“, kommentieren Schulz, Bülow und Ziertmann die Änderungsanträge der Regie-rungsfraktionen. „Es ist angesichts der staatlichen, pflichtigen Aufgaben, die die Kommunen wahrneh-men, nicht in Ordnung, sie wie jeden anderen Zuweisungsempfänger zu behandeln. Dies wird der Rolle der Kommunen nicht gerecht!“ Wenn nun offenbar mit Notkredit und Reserven der IB SH weitere Geld-quellen identifiziert werden, um Wünsche der Fraktionen zu finanzieren, wäre es ein Gebot der Fairness die Kürzungen bei den Kommunen zurückzunehmen.

Umso dringlicher appellieren die Kommunalen Landesverbände, sich ernsthaft mit den Vorschlägen der Kommunen auseinanderzusetzen. Denn die Handlungsspielräume der Kommunen schwinden. Wich-tige gesellschaftspolitische Ziele für die Modernisierung des Landes können nicht erreicht werden (z. B. Modernisierung der Schullandschaft, Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Ausbau der Kinderbe-treuung, Umsetzung der Mobilitätswende) und der Konsolidierungsdruck wird dazu führen, dass die für die Einwohnerinnen und Einwohner so wichtigen „freiwilligen“ Aufgaben bspw. im Bereich der Kultur und des Sports konkret gefährdet sind.

Die Kommunen dürfen nicht der Ausfallbürge für Konsolidierungsbedarfe des Landes werden. Bereits für die eigenen Aufgaben müssen die zur Verfügung stehenden Einnahmequellen zu Lasten der Ein-wohnerinnen und Einwohner vollständig ausgeschöpft werden. Zusätzliche Belastungen zum Ausgleich drohender Steuerausfälle durch die Bundesgesetzgebung oder Konsolidierungsmaßnahmen des Lan-des zu Lasten der Kommunen können nicht durch kommunale Steuer-, Beitrags- oder Gebührenerhö-hungen ausgeglichen werden. „Wir machen uns große Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammen-halt, wenn die Bevölkerung über kommunale Steuern, Gebühren oder Beiträge die Zeche für die feh-lende Bereitschaft des Landes zu eigenen Konsolidierungsanstrengungen zahlen müsste“, erklärten die drei Geschäftsführer. Die Praxis der Genehmigung der Haushalte durch das zuständige Kommunal-ministerium, wo es immer wieder zu Kürzungen von Krediten und Investitionsmitteln kommt, verweigere sich, die erhebliche Belastung der kommunalen Haushalte, noch dazu vom Land in Teilen selbst her-beigeführt, anzuerkennen.

Diese Position wurde gestern (15.Januar) von den Vorsitzenden aller Kommunalen Landesverbände bekräftigt. Im Rahmen der Sitzung wurde auch die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der Kommu-nalen Landesverbände für das Jahr 2025 vom Landkreistag übernommen und die gemeinsamen Ziel-setzungen für das Jahr 2025 formuliert. Dazu sagt Dr. Sönke E. Schulz, Geschäftsführer des Land-kreistages: „Deutlich ist geworden, dass die Kommunalen Landesverbände nicht nur inhaltlichen Dis-kussionsbedarf sehen, sondern im Jahr 2025 gemeinsam auch eine weitergehende verfahrensmäßige Absicherung kommunaler Rechtspositionen gegenüber Landesregierung und Landtag einfordern wer-den. Im Mittelpunkt solcher Vorschläge stehen naturgemäß der Kommunale Finanzausgleich und das Konnexitätsprinzip, aber auch die Beteiligungsrechte der Kommunalen Landesverbände müssen – nach dem Vorbild anderer Bundesländer – effektiver gestalten werden.“ Man sei sich einig, dass man zukünf-tig Verletzungen der Konnexitätsansprüche der Kommunen und Eingriffe in die Finanzausstattung vors Landesverfassungsgericht bringen wird.