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Das sollten Verbraucher wissen – Änderungen beim Zahlungsverkehr ab 13. Januar

image001Das sollten Verbraucher wissen – Änderungen beim Zahlungsverkehr ab 13. Januar für Verbraucher · Kehl – Ab Samstag (13. Januar) profitieren Verbraucher europaweit beim bargeldlosen Bezahlen von der europäischen Zahlungsrichtlinie PSD 2 (Payment Service Directive 2). Für Zahlungen mit Kreditkarte, SEPA-Überweisung oder SEPA-Lastschrift fallen dann keine Extrakosten mehr an. Doch es ist auch Vorsicht geboten: Drittanbieter, zum Beispiel Zahlungsdienstleister oder Unternehmen der Finanztechnologie, dürfen mit Einverständnis der Verbraucher auf deren Konten zugreifen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.Bezahlen ohne Extrakosten

Einkaufen im Internet gehört für viele Menschen zum Alltag. Das nutzen viele Verkäufer aus und verlangen für das bargeldlose Bezahlen zusätzliche Gebühren. Doch damit ist ab 13. Januar weitestgehend Schluss. Befindet sich ein Zahlungsdienstleister in Europa, dürfen keine weiteren Zusatzkosten für das Zahlen mit Kreditkarte (VISA, Mastercard), Überweisung oder Lastschrift erhoben werden. Das gilt allerdings nicht für Anbieter, die das sogenannte Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren verwenden (z. B. American Express). Diese dürfen weiterhin Gebühren erheben.

Nutzung von Drittanbietern

Zukünftig ist es Bankkunden auch möglich, Drittanbietern den Zugriff auf das Konto zu gestatten, um Zahlungen leichter durchführen zu können und das eigene Zahlungsverhalten besser im Blick zu haben. Mit dieser Neuerung soll das derzeit lukrative Monopol der Banken, die Möglichkeit auf Zugriff und Auswertung der Kontodaten der Kunden, gebrochen werden.

„Verbraucher sollten darauf achten, dass der Zugriff immer nur nach einem sicheren Authentifizierungsverfahren des Kontoinhabers gestattet wird. Auch sollten sich die Verbraucher bewusst machen, dass ihre Daten bei diesen Drittanbietern über lange Zeit gespeichert und auch ausgewertet werden“, erklärt Karolina Wojtal, Juristin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland.

Kaution mit Kreditkarte hinterlegen – nur noch mit Zustimmung

Häufig verlangen Unternehmen (z. B. beim Mietwagenverleih, Hotelübernachtung) für ihre Dienstleistung eine Kaution, um sich vorbeugend gegen eventuelle Schäden abzusichern. Hierzu wird ein bestimmter Betrag auf der Kreditkarte geblockt. Für diesen Vorgang benötigen die Unternehmen ab sofort die ausdrückliche Zustimmung des Karteninhabers.

Haftungsgrenze für Kunden gesenkt

Derzeit haften Bankkunden für entstandene Schäden durch EC-Karten-Missbrauch bis maximal 150 Euro. Diese Haftungsgrenze wird nun europaweit auf maximal 50 Euro gesenkt. Bei einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln, haften Bankkunden weiterhin uneingeschränkt.

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Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. www.cec-zev.eu

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland www.evz.de