Datenschutzbericht zum Staatstrojaner: Ohrfeige für Bayerische Landesregierung
Innen- und Justizminister lassen Verfassungsbruch zu – In seinem heute veröffentlichten Prüfbericht zur Software zur Telekommunikationsüberwachung, die als Staatstrojaner bekannt wurde, erhebt der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri schwere Vorwürfe gegen die Strafverfolgungsbehörden [1]. Nach seiner Einschätzung waren alle 23 eingeleiteten Überwachungsmaßnahmen verfassungswidrig. Keine davon diente der Terrorismusbekämpfung.
Der Tenor der Stellungnahme ist ähnlich dem des früheren Berichts des Bundesbeauftragen. Von „gravierenden Mängeln“ und einer „mangelhaften“ Software ist hier die Rede. Weiter bemängelt Petri, dass die Überwachung unvollständig dokumentiert worden sei. Allein aus der bisher erfolgten Dokumentation sei ersichtlich, dass die Software in mindestens 15 Fällen mehr Daten als richterlich angeordnet abgegriffen hat.
»Der bayerische Datenschutzbeauftragte ist zurückhaltend in seiner Wortwahl, trotzdem ist der ganze Prüfbericht eine gepfefferte Ohrfeige für den bayerischen Innenminister Herrmann, die bayerische Staatsregierung und alle, die an der Entstehung dieser rechtswidrigen Software beteiligt waren«, erklärt Aleks Lessmann, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Bayern. »Herr Petri hat eindeutig festgestellt, dass der Einsatz der Software weit jenseits des legal Erlaubten passierte. Was ist das für eine Regierung, die solches Handeln zulässt?«
Nach der Analyse des Landesdatenschützers entsprach die eingesetzte Software nicht annähernd den Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtes. Dies war sowohl Justizministerin Dr. Beate Merk, Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) als auch den Strafverfolgungsbehörden bekannt.
»Diese Software ist fehlerhaft, rechtswidrig und gefährdet die Sicherheit der Rechner, auf denen sie installiert wurde«, so Stefan Körner, Vorsitzender des Landesverbands Bayern der Piratenpartei und von Beruf Softwareentwickler. »Eigentlich sollten alle Beteiligten von ihren Positionen zurücktreten, allen voran Bayerns Innenminister. Doch passieren wird wie üblich nichts. Illegales Handeln wird bei uns nicht bestraft, wenn die Großkopferten es durchführen. Nicht einmal dann, wenn sie eindeutig verfassungswidrig handeln.«
Quellen:
[1] Bericht des bayerischen Datenschutzbeauftragten: http://www.datenschutz-bayern.de/Quellen-TKUE.html