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Verkehr

Demnächst Tempo 30 im Hochschulstadtteil und Bornkamp

Ab Ende August gelten Tempo-30-Zonen in beiden Wohngebieten

Bei der Erschließungsplanung für den Hochschulstadtteil und das Ergänzungsgebiet Bornkamp war seinerzeit für beide Gebiete ein hierarchisch abgestuftes Straßenkonzept entwickelt worden, bei dem einige Straßen ihrer Verkehrsbündelungsfunktion und der Aufnahme des Linienbusbetriebes entsprechend für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgebaut und ausgewiesen worden sind. Straßen mit direkt angrenzender Wohnbebauung und ausschließlicher Erschließungsfunktion sind gebündelt als Tempo-30-Zonen ausgewiesen worden; darüber hinaus ist ein Teil kleinerer Wohnstraßen als verkehrsberuhigter Wohnbereich ausgebaut und beschildert worden.

Mit weiter voranschreitender Fertigstellung und Bezug von Wohngebäuden und Einrichtungen und damit auch steigender Einwohnerzahl ist aus der Bevölkerung der Wunsch nach einer flächenhaften Ausweisung des gesamten Stadtteils als Tempo-30-Zone stärker geworden und in entsprechenden Anfragen und Forderungen sowohl der Politik als auch der Verwaltung entgegengebracht worden. In den zurückliegenden Wochen sind darüber hinaus im Baudezernat zahlreiche Schreiben (Serienbriefe) eingetroffen, in denen der Wunsch nach einer Tempo-30-Zone bekräftigt wird.

Die Bauverwaltung wird aufgrund der in der Praxis eingetretenen Verkehrsverhältnisse eine Tempo-30-Zone für den Hochschulstadtteil und den Bornkamp einrichten. Die seinerzeit zugrunde gelegten Planungsgrundsätze sowie vorhandenen Belastungszahlen werden im Sinne einer Gesamtbetrachtung zurückgestellt.

Bei der Einrichtung der Tempo-30-Zone ist zu beachten, dass die auch zur Schulwegsicherung angeordnete Signalanlage im Verlauf der Paul-Ehrlich-Straße nicht mehr zulässig wäre und zurückgebaut werden müsste. Da die Anlage allerdings weiterhin für notwendig gehalten wird, beginnt die Tempo-30-Zone daher nach der Kreuzung in den jeweils angrenzenden Straßen.

Die Umsetzung der Beschilderungsänderung soll noch im August erfolgen.

Autofahrer werden daran erinnert, dass die Vorfahrtsregelung in Tempo-30-Zonen im Normalfall durch „rechts vor links“ bestimmt ist. Dieses wird auch in diesen Wohngebieten umgesetzt werden, allerdings mit Ausnahme der Straßen, auf denen Busverkehr läuft.

Außerdem wird die Benutzungspflicht der Straßenbegleitenden Radwege aufgehoben wird, da in Tempo-30-Zonen diese nicht vorhanden sein dürfen.

Zur Verdeutlichung der geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist auch das Aufbringen von Tempo-30-Piktogrammen vorgesehen. Wegen der Größe des Gebietes kann dieses allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Da es sich in dem Gebiet fast ausschließlich um Anwohnerverkehr handelt (es gibt keinen motorisierten Durchgangsverkehr), liegt es nunmehr an den Bewohnern und Gästen selbst, dass die neuen Regelungen, die für eine Tempo-30-Zone gelten, auch eingehalten werden. Die Bauverwaltung sieht zudem aufgrund fehlender Finanzmittel keine Möglich- und Notwendigkeiten, weitergehende bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen.