Denkmalschutz ja, aber (rechts-)sicher!
„Wir begrüßen die Idee, das Denkmalschutzgesetz in Schleswig-Holstein zu modernisieren“, so Friederike C. Kühn, Präsidentin der IHK Schleswig-Holstein, „allerdings ist das Kernanliegen der schleswig-holsteinischen Wirtschaft, nämlich eine rechtssichere Lösung zu finden, noch nicht erfüllt worden.“
So sei ein modernes Denkmalschutzgesetz geeignet, im Spannungsfeld zwischen der Bewahrung kulturellen Erbes einerseits und den berechtigten Belangen der betroffenen Eigentümer und Unternehmer andererseits einen angemessenen Ausgleich zu finden. Bei allem Pragmatismus dürfe aber nicht an der Rechtssicherheit gespart werden.
„Unternehmen haben mit dem neuen Gesetz keine Möglichkeit mehr, eine verbindliche Auskunft darüber zu erhalten, ob Ihr Eigentum ein Denkmal ist oder nicht“, so Kühn weiter. Die Denkmalbehörden, die über das Know-how verfügen, dürften zwar weiterhin ihre Einschätzung dazu abgeben, rechtsverbindlich ist das jedoch nicht.
„Probleme sehen wir beispielsweise im rechtsgeschäftlichen Verkehr“, erläutert Kühn, „weil die Frage, ob ein Grundstück durch denkmalschutzrechtliche Einschränkungen belastet ist, einen eindeutig wertbildenden Faktor darstellt.“ Im schlimmsten Fall sind selbst Rückabwicklungen von Grundstückkaufverträgen nicht ausgeschlossen, sollte den Vertragspartnern die Denkmaleigenschaft erst zu spät bekannt werden.
Die Neuregelung verlagere letztlich die Entscheidung „Denkmal oder nicht“ auf die Gerichte, das Know-how der Denkmalbehörden sei nicht mehr gefragt.
Viel fehle aber nicht, um die für die Wirtschaft so wichtige Rechtssicherheit des Verfahrens sicherzustellen. „Im Einzelfall muss es weiterhin möglich sein, auch eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten. Andere Bundesländer liefern gute Beispiele, wie so etwas funktionieren kann – auch mit einem modernen Denkmalschutzrecht“, erklärt Kühn. Zudem müsse jede Unterschutzstellung qualifiziert und nachvollziehbar begründet werden.
„Wenn betroffene Unternehmen die Maßnahmen nicht verstehen, wird das die Akzeptanz des Denkmalschutzes in der Wirtschaft mit Sicherheit nicht erhöhen“, so Kühn.