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Politik & Wirtschaft

Denkmalschutz – mehr Bürgernähe statt weiterer Bürokratie

Haus & Grund Schleswig-Holstein fordert die Kulturministerin Spoorendonk (SSW) auf, von den bürgerfeindlichen, kostenträchtigen und unnötigen Änderungen des Dankmalrechtes abzurücken.

Nach der Vorlage des Regierungsentwurfes für ein neues Denkmalschutzgesetz sollen auf einen Schlag 16.000 neue Denkmale unter Schutz gestellt werden. Hierfür sollen für zwei Jahre sieben neue Mitarbeiter eingestellt werden, um die Denkmale aufzunehmen. „Zeitlich ein ambitioniertes Ziel, denn dafür müsste jeder Mitarbeiter täglich zehn Gebäude bearbeiten. Es ist daher zu erwarten, dass eine seriöse Inventarisierung mehr Zeit in Anspruch nehmen wird“, kommentierte der Verbandsdirektor von Haus & Grund Schleswig-Holstein Hans-Henning Kujath die Planungen der Kulturministerin Spoorendonk (SSW). Außerdem würden durch diese Arbeiten ganz erhebliche Kosten produziert, die nur schwerlich im Haushalt der Landesregierung aufzubringen seien.

„Nicht eingeplant sind dabei die weiteren Personalkosten für Genehmigungen bei baulichen Veränderungen, wie zum Beispiel den Einbau neuer Fenster oder energetische Modernisierungsmaßnahmen“, so Kujath weiter.

Es sei darüber hinaus nicht nachvollziehbar, dass die Ministerin einerseits von gemeinsamen Aufgaben des Denkmalschutzes spreche und andererseits das bisherige Widerspruchsverfahren abschaffe. Eigentümer könnten sich nur noch durch eine Klage gegen die Eintragung wehren.

„Dies schneidet Bürgerrechte ab und ist der falsche Weg, um die Akzeptanz der Eigentümer für den Denkmalschutz zu erhalten. Das bisherige Verfahren hat sich über Jahrzehnte bewährt“, kritisiert Kujath. Eigentümer würden nun in das Eintragungsverfahren nicht mehr eingebunden.

„Wer ernsthaft glaubt, Denkmalschutz ohne die Eigentümer betreiben zu können, schadet den Denkmälern selbst, da Investitionen langfristig ausbleiben werden und Objekte verkommen“, so Kujath abschließend.

Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen von über 64.000 privaten Haus- und Wohnungseigentümern.