Deutsche Umwelthilfe und NRW-Landesregierung schließen Vergleich für die Saubere Luft in Düsseldorf
Berlin (ots) – Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Saubere Luft in Düsseldorf haben die DUH, das beklagte Land und die Stadt Düsseldorf einen Vergleich geschlossen. Der Vergleich kam unter Vermittlung des früheren Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Prof. Max Seibert, zustande – dieser agierte als Mediator. Damit ist auch das letzte Verfahren der DUH für die Saubere Luft in NRW dank intensiver und konstruktiver Verhandlungen unter persönlichem Engagement von Landesumweltministerin Heinen-Esser abgeschlossen. Mit dem ausgehandelten Maßnahmenkatalog verpflichten sich Land und Stadt, den Grenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 im Jahresmittel ab sofort und dauerhaft einzuhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, werden/wird: – die Belastungsschwerpunkte Merowinger Straße und Corneliusstraße durch Pförtnerampeln um bis zu 21 Prozent der Verkehrsmenge entlastet, – die Radinfrastruktur verstärkt ausgebaut, – der Busverkehr durch Vorrangschaltungen beschleunigt, – kostenlose Parkplätze in der Innenstadt abgeschafft und die Parkraumbewirtschaftung auf deutlich mehr Gebiete ausgeweitet, – auf zahlreichen Hauptstraßen sowie im Umfeld sensibler Einrichtungen wie Kindergärten und Pflegeheimen zur Reduzierung der Lärm- und Luftbelastung Tempo 30 angeordnet, – strukturelle Verbesserungen eingeführt wie mehr Personal in der Radverkehrsabteilung und eine neue „Kleine Kommission Radverkehr“, was zu mehr Sicherheit und Komfort im Radverkehr beiträgt. Mit einem Gesamtpaket für Sicherheit und Barrierefreiheit soll zudem gewährleistet werden, dass der Fuß- und Radverkehr zukünftig nicht mehr nachrangig behandelt wird: Die Stadt Düsseldorf verpflichtet sich, Parkverbote im Kreuzungs- und Einmündungsbereich sowie an abgesenkten Bordsteinen verstärkt zu kontrollieren, zu ahnden sowie durch Markierungen und – wo nötig – baulich zu verdeutlichen. Auch das illegale Gehwegparken sowie das Halten und Parken auf Radfahrstreifen und Schutzstreifen wird verstärkt kontrolliert und geahndet. Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt bei Baumaßnahmen eine sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs gewährleisten, auch wenn dies zu Lasten der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs geht. Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere erfolgreichen Klagen für die Saubere Luft in Nordrhein-Westfalen sind nun zu einem guten Abschluss gekommen. In unserem Vergleichsgespräch Anfang Juni konnten wir mit dem Land NRW und der Stadt Düsseldorf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Grenzwerteinhaltung beim gesundheitlich besonders problematischen Dieselabgasgift Stickstoffdioxid beschließen. Dieses nun rechtlich verbindliche Maßnahmenpaket ist ein Schritt hin zu einer echten Verkehrswende in Düsseldorf: Mit weniger Autoverkehr und deutlich mehr Rad- und Fußverkehr sowie attraktiveren öffentlichen Verkehrsmitteln. Diesem ersten Schritt müssen nun viele weitere Schritte folgen.“ Weitere Verbesserungen der Luftqualität ergeben sich durch die unverzügliche Nachrüstung aller kommunalen Fahrzeuge, die unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Gründe nachrüstbar sind sowie einen Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur. Zusätzlich wird das Land NRW drei weitere Messstationen in Düsseldorf einrichten, um sicherzustellen, dass der Grenzwert auch dort eingehalten wird, wo bisher keine Luftqualitätsmessungen stattfinden. Das erzielte Ergebnis kommentiert Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt: „Mehr als zehn Jahre der rechtswidrigen Zustände in Nordrhein-Westfalen haben ein Ende. Nun ist sechs Jahre nach unserer ersten Klage in Düsseldorf endlich auch in der Landeshauptstadt eine Grenzwerteinhaltung sichergestellt.“ Mit dem nun vereinbarten Maßnahmenkatalog soll auch ohne pandemiebedingte Verkehrsrückgänge sowohl im Jahr 2021 als auch in den Jahren danach eine flächendeckende Grenzwerteinhaltung erreicht werden. Die DUH erwartet eine Zunahme des Pkw-Verkehrs nach der Covid-19-Pandemie, der mit umfassenden Investitionen in Bus und Bahn begegnet werden muss. Wesentlicher Bestandteil der Vergleichsvereinbarung ist daher eine fortlaufende Wirkungskontrolle der festgesetzten Maßnahmen. Sollten sich aufgrund steigender Verkehrsmengen wieder Überschreitungen des NO2-Grenzwertes abzeichnen, müssen neue Lösungen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt werden. Bei Uneinigkeit kommt es zu einem Schiedsverfahren, in dem kurzfristig wirksame, harte Maßnahmen wie höhere Verkehrsmengenreduzierungen oder ein Dieselfahrverbot zusätzlich beschlossen werden können. Ein derartiger Schiedsspruch ist nicht mehr anfechtbar. Alle Maßnahmen werden in einen neuen Luftreinhalteplan der Stadt Düsseldorf aufgenommen und erhalten somit Rechtsgültigkeit. Der Luftreinhalteplan muss neben dem Maßnahmenpaket entsprechende Prognosen enthalten. Damit ist eine unverzügliche Umsetzung der Maßnahmen garantiert. Hintergrund: Nachdem die DUH ihr Klageverfahren gegen das Land NRW für die Saubere Luft in Düsseldorf bereits im Februar 2018 vor dem Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig gewonnen hat, stieß die Stadt Düsseldorf endlich weitergehende Maßnahmen an, um die Luftqualität zu verbessern. Da der im Jahr 2019 neu verabschiedete Luftreinhalteplan frühestens im Jahr 2025 die flächendeckende Grenzwerteinhaltung sichergestellt hätte, reichte die DUH erneut Klage ein. Link: Vergleichsdokumente und Maßnahmeplan zur Luftreinhaltung in Düsseldorf: http://l.duh.de/p210614 Pressekontakt: Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH 0171 3649170, resch@duh.de Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte 0171 2435458, klinger@geulen.com DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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