Deutscher Hörfilmpreis 2018 – Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen bis 5. November
Deutscher Hörfilmpreis 2018 – Aufruf zur Einreichung von Hörfilm-Produktionen bis 5. November – Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) verleiht jährlich den Deutschen Hörfilmpreis in Berlin. Folgende Leistungen werden ausgezeichnet: Herausragende Hörfilm-Produktionen aus den Bereichen Spielfilm (Kino/TV), Kurzfilm, Kinder- und Jugendfilm, Dokumentation, Serie/TV-Reihe.
Vorschläge für Hörfilm-Produktionen können ab heute bis spätestens 5. November 2017 eingereicht werden. Weitere Informationen und die Einreichungsrichtlinien gibt es unter: www.deutscher-hoerfilmpreis.de.
Hörfilme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme als Ganzes wahrzunehmen und zu genießen. Diese Filme sind mit einer Audiodeskription (AD) versehen, die in knappen Worten zentrale Elemente der Handlung sowie Gestik, Mimik und Dekor beschreibt. Diese Bildbeschreibungen werden in den Dialogpausen eingesprochen.
Für ihre herausragenden Audiodeskriptionen wurden beim Deutschen Hörfilmpreis 2017 „Familienfest“ in der Kategorie TV sowie das Drama „Nebel im August“ in der Kategorie Kino ausgezeichnet. Den Publikumspreis erhielt die NDR-Produktion „Die vierte Gewalt“, der Sonderpreis der Jury wurde für die „Löwenzahn“-Folge „Geld – Der schlaue Tausch“ vergeben.
Der Deutsche Hörfilmpreis wird seit 2002 vom DBSV verliehen und von der Aktion Mensch unterstützt. Hauptsponsor ist Pfizer Deutschland.
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