Die kleine Welt bewahren
Wenn es geklappt hat mit dem kleinen Refugium, soll das Areal auch eine persönliche Note erhalten. Erlaubt ist, was gefällt – und was die Vereinsatzung oder -verordnung zulässt. Selbst wenn sich für gewöhnlich in der Laube keine Wertgegenstände und kostbaren Sachen befinden – ärgerlich, wenn das liebevoll gestaltete Kleinod durch ungebetene Besucher oder Naturereignisse beschädigt wird.Dr. Jan-Peter Horst, Leiter Produktmanagement Haftpflicht-, Unfall-, Sach bei der HDI Versicherung AG erklärt. „Ob Feuer, Einbruchdiebstahl, Hagel- und Sturmschäden – für Kleingärtner, die ihren Hausrat bereits bei uns versichert haben, bieten wir Lösungen zum Schutz von Grundstück und Laube an.“
Unangenehm und auch fatal kann übrigens auch eine vergessene Harke oder ein ungesicherter Aushub sein, wenn ein Besucher unliebsamen Kontakt damit aufnimmt. HDI Experte Dr. Horst ergänzt: „Hier tritt die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Sie leistet für Schäden, die Dritten im eigenen Schrebergarten zustoßen – beispielsweise weil man aus Unachtsamkeit das Grundstück nicht richtig gesichert hat. Ob Planschvergnügen oder Klettergerüst: Besonders wichtig für junge Familien, betont Dr. Jan-Peter Horst, sei die Tatsache, dass neben der Aufsichtspflicht für die eigenen und auch die für fremde Kinder in der Privat-Haftpflicht inbegriffen ist.