Politik & Wirtschaft

Die kommunale Demokratie kann sich CDU und Grüne nicht mehr leisten

Die Regierungsfraktionen im Landtag planen eine Verkleinerung der Kommunalparlamente. Für die Lübecker Bürgerschaft würde dies ab 2028 den Verlust von sechs Sitzen bedeuten. Die FDP-Bürgerschaftsfraktion kritisiert den Vorstoß scharf als schweren Schlag gegen die politische Vielfalt und die ehrenamtliche Arbeit vor Ort.

Die Fraktionen von CDU und Grünen haben einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die Kommunalparlamente im Land verkleinert werden sollen. Die Lübecker Bürgerschaft, die seit über 60 Jahren aus 49 Mitgliedern besteht, soll demnach ab der Kommunalwahl 2028 auf nur noch 43 Sitze schrumpfen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Thorsten Fürter:

„Das zweite Mal in nur einer Wahlperiode bauen CDU und Grüne die demokratische Vielfalt in unseren Kommunen systematisch ab. Bereits zu Beginn der Wahlperiode wurde die Fraktionsmindestgröße von zwei auf drei Mitglieder angehoben, um kleinen politischen Parteien und Wählergruppen die Arbeit in den Stadträten massiv zu erschweren. Jetzt folgt der nächste Schritt: Die Zahl der Sitze in der Bürgerschaft soll von 49 auf 43 reduziert werden. Große Fraktionen stecken das vielleicht locker weg, wenn statt 16 nur noch 15 Mitglieder im Rat sitzen. Für die kleinen Fraktionen geht es jedoch ans Eingemachte. Die kommunale Demokratie kann sich CDU und Grüne schlicht nicht mehr leisten.

Die geplante Reduzierung passt überhaupt nicht zur real steigenden Arbeitslast der Bürgerschaftsmitglieder. Gerade erst hat der Landtag selbst wegen der wachsenden Aufgabenfülle die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Ratsmitglieder deutlich erhöht. Fast zeitgleich wurde in Lübeck die Zahl der Ausschüsse – und damit die Belastung für den Einzelnen – noch einmal heraufgesetzt. Es ist doch völlig klar: Mehr Arbeit funktioniert nicht mit weniger Köpfen. Es sei denn, man will den richtigen und wichtigen Gedanken des Ehrenamtes in der Bürgerschaft bewusst ad absurdum führen. Die Mitglieder der Bürgerschaft stehen mit ihren beruflichen und familiären Verpflichtungen mitten im Leben und leisten diese politische Arbeit ehrenamtlich obendrauf.

Gerade die Grünen müssen sich fragen lassen, wie weit sie sich eigentlich noch von ihren eigenen Wurzeln entfernen wollen. Es ist unaufrichtig, auf Social Media unentwegt Vielfalt und kommunale Demokratie zu beschwören, im Landtag aber genau diese Werte nun schon zum zweiten Mal mit Füßen zu treten. Wir pflegen hier in der Bürgerschaft eigentlich einen guten Draht zu CDU und Grünen. Daher wissen wir auch, dass den Koalitionsabgeordneten der beiden Parteien aus Lübeck – Dagmar Hildebrandt, Jasper Balke, Annette Röttger und Hermann Junghans – aus ihrer eigenen Erfahrung vor Ort ganz genau bekannt ist, was dieses Gesetz anrichtet. Ich fordere sie eindringlich auf, sich in ihren Landtags-Fraktionen dafür einzusetzen, diesen Unfug sofort zu stoppen.

Wir als FDP haben im Jahr 2023 die Heraufsetzung der Mindestfraktionsgröße sportlich genommen, unser Wahlergebnis verbessert und den Fraktionsstatus aus eigener Kraft gehalten. Natürlich kann es uns auch bei der nächsten Kommunalwahl 2028 mit gutem Wahlkampf und starkem Personal gelingen, die durch die Verkleinerung effektiv auf rund 6,5 Prozent angehobene Hürde für eine Fraktionsbildung zu nehmen. Aber für neue, junge Wählergruppen und kleinere Parteien wirken solche Hürden absolut abschreckend. Für die lebendige Vielfalt unserer Demokratie vor Ort ist das ein verheerendes Signal.“

Schreibe einen Kommentar