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Politik & Wirtschaft

Die Küstennebelkoalition versagt schon wieder in Sachen Hochschulpolitik

Am Mittwoch, den 20. Mai hat der Landtag erneut über die Zukunft der Hochschulpolitik in Schleswig-Holstein debattiert. Dabei bewies die rot-grün-blaue Landesregierung wieder einmal, dass sie weder Interesse noch eine Vision für die Probleme der Hochschulen hat, obwohl die Kapazitäten der Hochschulen längst überstrapaziert sind – Gebäude der Universität Kiel sind einsturzgefährdet, landesweit fehlen Lehrräume und Lehrpersonal und die Fachhochschule Westküste hat noch nicht mal eine Bushaltestelle. Auch wenn der doppelte Abiturjahrgang bereits 2016 kommt, möchte Wissenschaftsministerin Alheit erst 2019 handeln. So leitet sie die Probleme bewusst an die nächste Regierung weiter und verweigert dadurch den Hochschulen jegliche Planungssicherheit.

Die Küstennebelkoalition agiert nicht und reagiert kaum. Vorschläge der Opposition werden abgetan, Brandbriefe und Proteste der Hochschulen und Studierenden nur mit leeren Phrasen abgespeist.

Dabei hätte die Landesregierung das Problem der Unterfinanzierung der Hochschulen durchaus beheben können. Stattdessen hat sie Hochschulgelder, wie die BAföG-Millionen des Bundes oder das Sondervermögen Hochschulsanierung zweckentfremdet. Eine weitere Chance wären zusätzliche Mittel im Nachtragshaushalt 2015 gewesen. Die sind aber nicht vorgesehen. Cornelia Pielow, Landesvorsitzende des RCDS Schleswig-Holstein kommentiert die Landtagsdebatte: „Die mehrfachen Studentenproteste und die gravierenden Finanzierungsmängel zeigen, wie verantwortungslos die Hochschulpolitik der Landesregierung ist. Die Ministerin sollte aufhören sich ständig selbst zu loben und stattdessen dringend anfangen zu handeln.“

Weiterhin lehnt die Landesregierung es ab, den Hochschulen mehr Freiheit und Selbstständigkeit zu geben, damit diese wesentlich schneller und effizienter agieren können. Stattdessen scheint das Motto eher mehr Misstrauen statt Vertrauen gegenüber  den Hochschulen zu sein.

Der RCDS SH fordert mehr Freiheit und Selbstbestimmung für Hochschulen nach Vorbild des ursprünglichen Hochschulfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalens.