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Die Verbraucherzentrale NRW warnt Besucher von Verkaufspartys: Gastgeberin als Widerrufs-Falle

Verkaufspartys, bei denen die Gastgeberin ihre Freunde und Bekannten bei einem Glas Sekt oder Wein zur Warenpräsentation durch Firmen-Berater bittet, sind ein Milliardenmarkt. Doch Vorsicht: Wer seine Bestellung über die Einladerin abwickelt, kann sein Recht auf Widerruf verwirken.
Die Verkaufsparty „im eigenen Zuhause“, bei der man Dessous und Dildos gemeinsam „mit allen Sinnen fühlen, riechen und schmecken“ konnte, endete überraschend prüde. Nach der Präsentation empfing die Beraterin jeden Gast separat in Schlafzimmer oder Küche, um dort Bestellungen aufzunehmen. „Das dient einzig und allein dazu, die Privatsphäre eines jeden Gastes zu wahren.“

Doch anstatt die gesammelte Erotik-Order einfach auszuführen, übergab die Firmen-Beraterin ihre Liste der Gastgeberin. Die war nun verantwortlich fürs Bestellen, Geldeinsammeln und selbst fürs Verteilen der Artikel.

„Herzlich willkommen bei X-Sin Ltd“, wo die Kundschaft mittels Verkaufsparty „in die Welt der Erotik“ entführt, wo „nichts verschleiert und versteckt“ wird. Es sei denn das nicht vorhandene Widerrufsrecht. Genau dazu nämlich dient das umständliche Bestellprozedere der Firma mit Sitz in Großbritannien und Telefonnummer in Wesel am Niederrhein.

X-Sin gehört zu den vielen Händlern, die ihr Geschäft zwischen Sessel und Sofa betreiben. Jeder zehnte Bundesbürger besucht regelmäßig eine der rund neun Millionen Verkaufspartys im Jahr. Und dabei gilt: Wen die Unterschrift auf einem Bestellzettel reut, der kann den Kaufvertrag in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

Ein Widerruf ist laut Gesetz jedoch nicht möglich, wenn Pfanne oder Puder nicht mehr als 40 Euro kosten sowie auf der Party sofort bezahlt und ausgehändigt werden.

Kulant zeigen sich hier immerhin die Mitglieder des Bundesverbands Direktvertrieb. Die nämlich gestatten „auf freiwilliger Basis“ auch in diesen Fällen die Rückgabe. Zum Verband gehören bekannte Partymacher wie Avon und Tupperware.

Davon ist X-Sin mit seinen 10.000 Facebook-Fans jedoch weit entfernt. Das mussten Käuferinnen feststellen, die nach der Partyorder jeglichen Spaß an den neuen Sex-Toys verloren hatten. Den Wunsch nach Rückgabe verweigerte X-Sin lapidar mit dem Verweis, dass nicht die Kundin, sondern die Gastgeberin bestellt hätte und damit Vertragspartnerin sei.

Keinen Zweck hat es in diesem Fall, die befreundete Einladerin um Hilfe zu bitten. Da ist das Gesetz eindeutig: Gastgeber, die selbst etwas kaufen, können eine Bestellung nicht widerrufen. Denn sie haben den Verkäufer einer Firma in Eigeninitiative eingeladen und werden aus rechtlicher Sicht auf einer Verkaufsparty nicht plötzlich überrumpelt.

Tröstlich immerhin: Ab Juni ist es mit dieser Abwimmelungs-Masche vorbei. Eine Gesetzesänderung nämlich spricht dann allen Partygästen samt Gastgeberin das Recht zu, ihre Käufe zu widerrufen.
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