Dienstleistungserbringung in Skandinavien wird leichter
Dienstleistungserbringung in Skandinavien wird leichter – Für Unternehmen, die vorübergehend in Dänemark oder Norwegen Aufträge abwickeln und dafür Mitarbeiter entsenden, gibt es eine Vielzahl von Registrierungs- und sonstigen Pflichten. Doch die Auftragsabwicklung in den beiden skandinavischen Ländern wird für die Betriebe durch neue Vereinbarungen künftig einfacher:
Zwar gibt es in Dänemark keine allgemeinverbindlichen Tarifverträge, die dänischen Gewerkschaften sind aber traditionell sehr stark. Mittels ihres Streikrechts können sie ausländische Betriebe faktisch dazu zwingen, einen Anschlusstarifvertrag zu unterschreiben. Dies hatte regelmäßig zur Folge, dass deutsche Unternehmen für ihre Mitarbeiter dann auch in die dänische Urlaubs- und Feiertagskasse einzahlen mussten, obwohl sie auch in Deutschland Urlaubsentgelt leisteten. Gleiches galt für die dänische betriebliche Altersvorsorge. In Deutschland gezahlte Leistungen wurden nicht anerkannt.
Dies hat sich nun geändert: In Deutschland gezahlte Leistungen werden seit dem 10. März 2017 anerkannt. Erhält ein Arbeitnehmer, der nach Dänemark entsandt wird, weniger Urlaubs- bzw. Feiertagsgeld oder betriebliche Altersvorsorge als in Dänemark vorgeschrieben oder tariflich vereinbart, muss ihm lediglich die Differenz ausgezahlt werden. Das muss deutlich aus seiner Lohnabrechnung hervorgehen. Die zuvor bestehende Zahlungspflicht in die dänischen Kassen ist entfallen.
Abschaffung der Pflicht zur Fiskalvertretung in Norwegen
Wer innerhalb von zwölf Monaten in Norwegen Dienstleistungen im Wert von mehr als 50.000 NOK ausführt, wird dort umsatzsteuerpflichtig. Da die Steuererklärung dort bisher nur durch einen in Norwegen zugelassenen Fiskalvertreter abgegeben werden konnte, mussten die Unternehmen dafür sowie für die steuerliche Registrierung einen Fiskalvertreter beauftragen. Dies galt auch für Subunternehmer.
Zum 1. April 2017 fällt diese Fiskalvertreterpflicht weg. Deutsche Firmen können die steuerliche Registrierung und die Abgabe der Steuererklärung nun selbst durchführen. Zahlungen können jetzt über deutsche Banken erfolgen. Alle relevanten Briefe der Behörden sollen ins Englische übersetzt werden.
Sybille Kujath, Außenwirtschaftsberaterin der Handwerkskammer Lübeck, freut sich über diese positiven Änderungen: „Unsere Betriebe haben bei Aufträgen in Dänemark und Norwegen viele bürokratische Hürden zu bewältigen. Dass nun zwei davon wegfallen, ist zu begrüßen. Allein durch die norwegische Fiskalvertreterpflicht ergaben sich erhebliche Zusatzkosten für die Unternehmen.“ Ihr Flensburger Kollege Nils Roll ergänzt: „Nun gibt es verbesserte Wettbewerbsbedingungen für deutsche Unternehmen in Dänemark.“
Bei Fragen zum Auslandsgeschäft wenden Sie sich gerne an unsere Außenwirtschaftsberater:
Handwerkskammer Lübeck:
Sybille Kujath, Tel.: 0451 1506-278, E-Mail: skujath@hwk-luebeck.de
Handwerkskammer Flensburg:
Nils Roll, Tel.: 0461 866-197, E-Mail: n.roll@hwk-flensburg.de