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Politik & Wirtschaft

Diesel-Abgasskandal: OLG Hamburg und Brandenburg ziehen Nutzungsentschädigung für VW in Zweifel / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht steigende Chancen am BGH

Lahr (ots) – Im Diesel-Abgasskandal wird es für die Volkswagen AG vor Gericht immer enger. Das Hanseatische Oberlandesgericht regt an, dass die Dieselfahrer weniger für die Nutzung ihrer Fahrzeuge zahlen sollten. Auch am Oberlandesgericht Brandenburg gibt es massive Zweifel daran, warum VW vom Diesel-Abgasskandal durch eine Nutzungsentschädigung profitieren sollte. Mit der Entschädigung reduziert sich der von VW an die Kläger zu zahlende Schadensersatz. Die Hinweise aus Hamburg und Brandenburg lassen rund drei Monate vor der ersten Verhandlung zum Diesel-Skandal vor dem Bundesgerichtshof BGH am 5. Mai 2020 aufhorchen. „Insgesamt hat sich die Rechtsprechung seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. VW muss und wird zur Rechenschaft gezogen“, freut sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. OLG zweifeln an Nutzungsentschädigung Der 15. Zivilsenat am Hanseatischen Oberlandesgericht stellte in einem Hinweisbeschluss vom 13. Januar 2020 (Az. 15 U 190/19) in Aussicht, dass die Klägerin gegenüber VW einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Paragraph 826 BGB hat. Damit sieht das OLG die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung als gegeben an und schließt sich der Mehrheit der deutschen OLG an. Spannend ist es in Hamburg beim Thema Nutzungsentschädigung geworden. Gewinnen Diesel-Fahrer gegen VW vor Gericht, müssen sie in der Regel eine sogenannte Entschädigung für die Benutzung der Fahrzeuge bezahlen. Dies führt dazu, dass der erstrittene Schadensersatz gemindert wird. Und diese simple Gleichung macht sich VW zunutze, indem der Autobauer die Verfahren in die Länge zieht, um so die Entschädigung in die Höhe zu treiben und die Zahlung an den Verbraucher zu minimieren. Diesen Umstand rügten die Richter in Hamburg in ihrem Beschluss ausdrücklich. Sie regten an, dass im aktuellen Fall der Kläger nur für den Zeitraum bezahlen müsse, bis er VW zur Rückabwicklung des Kaufs aufgefordert hat. Eine darüberhinausgehende Zahlung führe zu einer „unbilligen Entlastung des Beklagten“ – zumal dieser den Kunden vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt habe. Zudem dürfe der Kläger nicht unverhältnismäßig belastet werden. Das Oberlandesgericht Brandenburg zweifelt in einem Gütetermin (Az. 3 U 61/19) vom 17. Dezember 2020 ebenfalls an der Nutzungsentschädigung. Der Senat sieht gute Argumente, die Entschädigung nicht zu gewähren. Der Kläger habe den Kaufvertrag durch die Täuschung von VW unfreiwillig abgeschlossen. Die Nutzungsentschädigung würde VW Kapital in die Hände spielen, das sich der Autobauer durch Täuschung erschlichen hat. Der Senat stellte daher die Überlegung an, dass dem Geschädigten im Falle des Abzugs einer Nutzungsentschädigung ebenfalls eine Kompensation zusteht. Jedenfalls dürfe die Nutzungsentschädigung nicht aus dem vollen Kaufpreis berechnet werden, da das Fahrzeug aufgrund des gravierenden Mangels von Anfang an einen Minderwert in sich trug. Demzufolge müsste man den Kaufpreis „fiktiv“ ansetzen. Die abschließenden Beratungen dauern noch an. Der Trend beim Thema Nutzungsentschädigung hat sich jedoch gegen VW gewandt – mehr dazu hier. Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hofft jetzt auf den Bundesgerichtshof „Die beiden Hinweise aus Hamburg und Brandenburg geben Grund zu Hoffnung, dass der Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 die Nutzungsentschädigung ähnlich entscheiden könnte“, vermutet Dr. Ralf Stoll. „Letztlich wäre es ja absurd, wenn VW durch die Entschädigung und seine gerichtliche Hinhaltetaktik noch wirtschaftlich profitiert. Das muss verhindert werden.“ Stoll sieht weiterhin gute Chancen für die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. „Denn klar ist, dass die Diesel-Fahrzeuge durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert sind“, betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Von 24 Oberlandesgerichten haben sich inzwischen 19 Gerichte zur Haftung von VW für den Motor EA 189 geäußert. Lediglich das OLG Braunschweig und einzelne Senate der OLGs Bamberg, Koblenz und München haben eine Haftung von VW abgelehnt. 17 Gerichte haben VW dagegen nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung verurteilt bzw. im Fall der OLG Dresden, Hamburg, Frankfurt/Main und Jena, eine Verurteilung nach § 826 BGB angekündigt. Mittlerweile verurteilen 98 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Der BGH hat zudem am 8. Januar 2019 in einem sogenannten Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung als mangelhaft bezeichnet und auf diese Weise ein Umdenken an den untergeordneten Gerichten mit eingeleitet. Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt. Pressekontakt: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr Telefon: 07821 / 92 37 68 – 0 Fax: 07821 / 92 37 68 – 889 Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307 kanzlei@dr-stoll-kollegen.de christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de https://www.dr-stoll-kollegen.de/ https://www.dieselskandal-anwalt.de/ https://www.vw-schaden.de/ https://www.staatshaftung.eu/ Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/105254/4505982 OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de