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Politik & Wirtschaft

Dr. Axel Bernstein zu TOP 14: Die Regierung betreibt eine stillose Missachtung des Parlaments

In Ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und SSW auf Seite 57, Zeile 2439f vereinbart: „Wir wollen eine bessere Beteiligung des Parlaments beim Aushandeln zukünftiger Staatsverträge erreichen.“

Wie – das sagen Sie nicht. Wie ganz sicher nicht, das machen Sie derzeit vor. Eine kurze Chronologie:

Im Frühjahr 2013 erreichte eine Ausarbeitung der Staatskanzlei zur Änderung des Medienstaatsvertrages mit Hamburg offenbar ungewollt die Öffentlichkeit. Hierin wurden Regelungen zur Einführung lokalen Hörfunks in Schleswig-Holstein beschrieben.

Auf unseren Antrag hin befasste sich am 22. Mai 2013 der Innen- und Rechtsausschusses mit dem Thema. Aussage der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt war, man befinde sich in einer ergebnisoffenen Prüfung. Dies wurde in der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage aus dem Juni 2013 nochmals bestätigt. Auf unseren Antrag hin befasste sich am 20 Juni 2013 der Landtag mit den Thema Lokalradio.

Der Ministerpräsident führte hier im Plenum aus:

„Das heißt, es ist nicht festgelegt und auch nicht absehbar, zu welchem Ergebnis die Prüfung am Ende kommen wird. Am Ende gilt es, die technischen Anforderungen, die medienpolitischen Ziele und die unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen abzuwägen.“

Und weiter „Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass wir am Medienrecht gemeinsam etwas ändern sollten, ist das der richtige Zeitpunkt, um in eine inhaltliche Debatte einzutreten.“

Wohlmeinend hätte man ja vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages glauben können, dass es hier noch irgendwie um Dialog geht.

Am 11. November 2013 übermittelte der Chef der Staatskanzlei dem Innen- und Rechtsausschuss eine gutachterliche Stellungnahme der MA HSH zur Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein, vom 17. Juni 2013.

Am 13. Januar verkündet dann der Ministerpräsident  passender Weise auf dem RSH-Neujahrsempfang, es sei der politische Wille der Landesregierung, lokales Radio einzuführen.

Der Dialog über das „ob“ war also abgesagt, aber wir durften nach den Aussagen des MP hier im Plenum nun gespannt sein auf den Dialog über das „wie“.

Am 5. Februar befasste sich der Innen- und Rechtsausschuss mit dem Gutachten der MA HSH.

Die Landesregierung berichtet in dieser Sitzung u.a. über den geplanten weiteren Ablauf – eine Beteiligung des Parlamentes war mit keinem Wort vorgesehen.

Immerhin regte der Kollege Eichstädt ebenfalls an, den Entwurf eines Medienänderungsstaatsvertrages frühzeitig im Ausschuss zu beraten.

Am 26. März bekräftigt der Innen- und
Rechtsausschuss, sich weiter mit dem Thema befassen zu wollen.

Am 6. Mai erreicht uns die Unterrichtung, dass die Staatskanzlei nun einen Entwurf eines Fünften Medienänderungsstaatsvertrages vorliegen hat, der weder Entwurf eines Referenten, noch Referentenentwurf, sondern verhandlungsreif sei.

Aus dem Anschreiben ging hervor, dass eine Anhörungsfrist der Landesregierung bis zum 17. Juni vorgesehen war.

Noch mal zurück zum Koalitionsvertrag – mehr Parlamentsbeteiligung und so:

Gestern, 8. Juli, einen Tag vor der von uns erzwungenen Parlamentsberatung, fast eine Woche nach der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses vor der Sommerpause:

ab 16.30 Uhr erreichen uns fünf mails mit den Anhörungsergebnissen der Landesregierung. 36 Stellungnahmen mit insgesamt 137 Seiten.

Herr Ministerpräsident, das ist kein Dialog, das ist stillose Missachtung des Parlamentes!

Oder kommt nun doch noch der Dialog, Herr Albig?

Aus unserer Staatskanzlei wissen wir nichts über den geplanten weiteren Zeitablauf.

Doch es gibt zum Glück Staatsrat Dr. Krupp aus Hamburg. Bereits am 30. April informierte er die Fraktionen der Bürgerschaft über die geplante Änderung. Und er führte  aus, dass eine Unterzeichnung des Änderungsstaatsvertrages für Anfang August in Aussicht genommen sei.

Den Landesparlamenten solle der fertige Staatsvertrag nach der Sommerpause zugeleitet werden.

Fazit: Die Landesregierung hat sich um den Koalitionsvertrag nicht nur nicht gekümmert, sie hat ihn bewusst und aktiv hintertrieben und eine Beratung in den Gremien des Landtages durch Zeitablauf versucht zu verhindern.

Es ist Ihre Sache, liebe Mehrheitsfraktionen, wenn Sie das mit sich machen lassen,

Mit den 137 Seiten gestern Nachmittag hat die Landesregierung Ihre Bedeutungslosigkeit in dem ganzen Vorhaben für alle Medieninteressierten in Schleswig-Holstein geradezu manifestiert. Was ist mit der Forderung des Koalitionsvertrages? Was ist mit den inhaltlichen Bedenken der Grünen, Kollege Andresen? Was ist mit der Forderung nach inhaltlicher Beratung, Kollege Eichstädt?

Es stellen sich weitere Fragen:

Was machen an den Abgeordneten Andresen adressierte Schreiben in den Unterlagen der Regierungsanhörung? Wie kann es sein, dass eine der wenigen moderaten Stellungnahmen vor Beginn der Anhörungsfrist datiert ist? Gab es überhaupt Änderungen aufgrund der Anhörungsergebnisse? Offene Fragen ohne Ende…

Ich fordere deshalb die Landesregierung auf: machen Sie eine Beratung im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss möglich, wie sie im Koalitionsvertrag gefordert wird, stellen Sie die Kriterien Ihrer Entscheidungsfindung dar, teilen Sie Hamburg mit, dass eine Unterzeichnung im August nicht möglich ist, wenn Sie den Koalitionsvertrag und ein Minimum an parlamentarischem Anstand einhalten wollen.

Wir sind gerne bereit, einen verbindlichen und straffen Zeitplan für die Ausschussberatung mit Ihnen zu vereinbaren.

Und eine solche inhaltliche Befassung des Parlamentes ist auch deshalb dringend geboten, weil der vorliegende Staatsvertragsentwurf handwerklich – gelinde gesagt – Anlass zur Sorge bietet.

Das macht auch ein erster Blick auf die Anhörungsergebnisse deutlich: zwei positive Stellungnahmen der Interessenten für die Sylter Frequenz – eine gleich verbunden mit einer formlosen Bewerbung, zwei Stellungnahmen, die sagen, sie seien nicht betroffen vom Landkreistag und von Deutschlandradio, 33 Stellungnahmen mit zum Teil vernichtender Kritik.

Ein paar Beispiele:

Lothar Hay schreibt für den Medienrat:

„Der vorliegende Entwurf wirft jedoch einige Fragen auf und ist nicht hinreichend eindeutig.
Der Medienrat bittet dringend um Klärung dieser Punkte, da auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs sinnvolle und rechtssichere Ausschreibungsverfahren nicht sichergestellt werden können.“

Und weiter: „Die Auswahl und der Zuschnitt der Versorgungsgebiete kann nicht nachvollzogen werden und erscheint willkürlich.“

Die Medienanstalt selbst nimmt den Entwurf auseinander, nicht zuletzt das rechtswidrige Verfahren gegenüber der BNetzA.

Weitere Kritikpunkte aus der Anhörung sind: Bis heute wurde die grundlegende Kritik an NDR und landesweiten Rundfunkveranstaltern, es gäbe Defizite bei lokalen Themen, nicht belegt. Für lokalen kommerziellen Hörfunk gehen alle Fachleute von einer mindestens erforderlichen technischen Reichweite von 300.000 Zuhörern aus. Das erreicht keine der auserkorenen Frequenzen auch nur im Ansatz.

Der in vielen Bundesländern wirtschaftlich gescheiterte kommerzielle Lokalfunk hat dort journalistischen Schaden und Verwerfungen im Werbemarkt hinterlassen. Sehen Auges geht Schleswig-Holstein nun diesen Weg. Eine klare Abgrenzung, was „lokal“ sein soll und was „regional“ wäre, fehlt völlig. Die vorgesehenen Gebiete sind z.T. völlig anders geschnitten, als das, was die MA HSH begutachtet hat.

Das politische Ziel mehr lokaler Meinungsvielfalt taucht überhaupt nicht mehr auf – Inhalte und Kriterien dafür werden nicht definiert. Mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie „Redaktioneller Sitz“ oder „Authentizität“ öffnen sie spätestens auf dem Klageweg den Markt in Schleswig-Holstein für jeden, der kommen will. Die ehrenamtlichen Initiativen mahnen fehlende Aussagen zur Finanzierungan, beklagen die willkürliche Gebietszuschneidung und das Fehlen wichtiger Bereiche des Landes. Von Minderheitensprachen kann bei einer kommerziellen Frequenz im Friesischen Gebiet keine Rede mehr sein…
usw, usw.

Der vorliegende Entwurf ist ungeeignet, wird die Meinungsvielfalt nicht fördern, sondern ihr schaden, wird Klagen provozieren und Ehrenamtler demotivieren.

Unser Angebot, über eine Ermöglichung ausschließlich ehrenamtlicher Initiativen gilt nach wie vor.

Falsch gestellte medienpolitische Weichen können schlimme Spuren hinterlassen, für die Zeitungen, für die Privatsender, auch für die öffentlich-rechtlichen Anbieter, die Zuhörer und die ehrenamtlichen Radiomacher. Wollen Sie das?
WIR nicht…!

Lassen Sie uns als Landtag mit Fachleuten reden, lassen Sie uns Meinungen hören und Warnungen verstehen. Lassen Sie uns Fragen stellen – und vielleicht ziehen wir dann auch alle an einem Strang.

Sie müssen es nur wollen – in den Koalitionsvertrag schreiben alleine reicht nicht!