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Politik & Wirtschaft

Dr. Florian Herrmann: Vorschlag der Freien Wähler zur Finanzierung von Anliegerstraßen schwächt die Kommunen und führt die Steuerzahler an der Nase herum (FOTO)

München (ots) – „Wer die Kosten für den Ausbau der Anliegerstraßen in unseren Gemeinden verstaatlicht, der wird über kurz oder lang auch die Entscheidung über den Ausbau von Straßen auf den Staat übertragen müssen. Die CSU hingegen will keine Entmündigung unserer Kommunen. Wir vertrauen auf die Regelungskompetenz unserer Kommunalpolitiker. Das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen darf nicht ausgehöhlt werden.“ Das sagt Dr. Florian Herrmann, der Vorsitzende des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags, zur heutigen Pressekonferenz der Freien Wähler. Die Freien Wähler hatten einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Kosten für den Ausbau der Anliegerstraßen vor allem dem bayerischen Steuerzahler aufbürdet. Herrmann zeigte sich verwundert, dass die Freien Wähler eine solche Kehrtwende vollziehen: „Das Straßenausbau-Beitragsrecht ist vor nicht mal einem Jahr geändert worden. Nach intensiver Diskussion haben alle Fraktionen in ihren Gesetzentwürfen an der beschlossenen Regelung festgehalten. Außerdem waren sich alle Fraktionen einig, dass wir uns das Gesetz 2018 im Lichte der neuen Erfahrungen noch mal anschauen wollen. Dass die Freien Wähler diese Ergebnisse nicht abwarten wollen, ist wenig seriös.“ Sie zeigten damit, dass sie an Fakten aus der Praxis nicht interessiert seien. Offensichtlich würden sich die Freien Wähler mit dem Vorschlag in Populismus flüchten und den Grundstücksbesitzern vermeintliche Wahlgeschenke anbieten. „Ich glaube aber, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses ‚linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel‘ durchschauen. Irgendwer muss die Rechnung für die Straßen immer bezahlen. Es gibt keinen Goldesel“, sagte Herrmann. Und weiter: „So führt man die Steuerzahler an der Nase herum.“ Die Regelungen zum Straßenausbau-Beitragsrecht sehen unter anderem vor, dass Städte und Gemeinden für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen Beiträge erheben sollen. Wieso es gerecht sein soll, dass die Ersterschließung eines Grundstücks weiter von den Grundstücksbesitzern und den Kommunen bezahlt werden, der Straßenausbau dann aber weitgehend vom Freistaat Bayern und damit aber auch wieder vom Steuerzahler, könnten die Freien Wähler nicht erklären. Fest stehe lediglich, dass den Gemeinden und Städten zunächst Beitragsausfälle in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe entstehen würden,“ so Herrmann weiter. „Selbst ein kompliziertes Umverteilungssystem über den Freistaat Bayern zur Gegenfinanzierung ist sicherlich nicht im Sinne der Kommunen. Die Freien Wähler schwächen damit die Eigenständigkeit der örtlichen Lokalpolitiker und machen sie vom Tropf des Staates abhängig.“ Herrmann betont abschließend die Anliegen der CSU-Fraktion: „Für uns bleibt der Zeitplan gültig: Wir werden bis zum Frühjahr 2018 das Gesetz anhand aktueller Urteile und bisheriger Handhabung in der Praxis anschauen und prüfen, so wie das der Landtag beschlossen hat. Die Gestaltungsmöglichkeit der Kommunen soll erhalten bleiben, ohne die Bürger finanziell über Gebühr zu belasten. Hier ist gesundes Augenmaß gefragt. Pressekontakt: Franz Stangl Pressesprecher Telefon: 089/4126-2496 Telefax: 089/4126-69496 E-Mail : franz.stangl@csu-landtag.de Simon Schmaußer Stellv. Pressesprecher Telefon: 089/4126-2489 Telefax: 089/4126-69489 E-Mail : simon.schmausser@csu-landtag.de Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de