Politik & Wirtschaft

Dr. Johann Wadephul: Lübeck soll Sitz des Schleswig-Holsteinischen Verfassungsgerichtes werden

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Im Foto von lks.: Frank Sauter, Klaus Puschaddel; Peter Sünnenwild; Johann Wadephul

„Zum Bilderbogen“

Fotos: TBF/Wolfgang Freywald

Im Rahmen seiner Festansprache zum 60jährigen Bestehen des CDU-Kreisverbandes Lübeck hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Johann Wadephul, sich dafür eingesetzt, dass Lübeck Sitz des neu zu schaffenden Verfassungsgerichtes
von Schleswig-Holstein wird.

CDU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag für Schleswig-Holstein die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts vereinbart.
Schleswig-Holstein wäre damit das letzte Bundesland, in dem ein Landesverfassungsgericht installiert werden würde.Wadephul sprach sich dafür aus, für dieses höchste
Schleswig-Holsteinische Gericht einen geeigneten Standort außerhalb des Regierungssitzes Kiel zu suchen: „Denn es ist gute Tradition in Deutschland, dass Parlament, Regierungen und höchste Gerich-te nicht in der gleichen Stadt beheimatet werden, um so der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative auch räumlich Ausdruck zu geben,“ so
Wadephul.

Die Hansestadt ist auf Grund ihrer herausragenden Bedeutung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Landes für den Sitz des Verfassungsgerichtes prädestiniert. „Dieses würde auch ihrer Rolle als zweitgrößte Stadt in Schleswig-Holstein gerecht werden,“ so Wadephul.

Das vorgesehene Landesverfassungsgericht entscheidet vor allem über die Auslegung der Landesverfassung aus Anlass von Streitigkeiten zwischen Verfassungsor-ganen wie dem Landtag oder der Landesregierung über deren Rechte und Pflichten. Weiterhin sind auf Antrag der Landesregierung oder eines Drittels der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags
Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesge-setzen mit der Verfassung möglich. Darüber hinaus ist auch ein Antragsrecht der
Gemeinden vorgesehen, soweit diese sich in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sehen.

Die Mitglieder des Verfassungsgerichts sollen vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden und ihre verfassungsrichterliche Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

Die Stadt Lübeck hat als Gerichtsstandort in der deutschen Geschichte eine herausragende Rolle gespielt. „Ich bin dafür, dass dieser geschichtsträchtigen Stadt diese Rolle so nun zurückgegeben wird,“ erklärt Wadephul.

Wadephul äußert sich zu den bekanntesten historischen Belegen für die Bedeutung Lübecks als Gerichtsstandort wie folgt: Bereits ab dem zwölften Jahrhundert habe das Lübsche Recht als fortentwickeltes Gesetzeswerk Maßstäbe gesetzt, die in vielen Ostsee-Städten zur Geltung gelang-ten. Diese Städte seien dadurch zu „Städten Lübschen Rechts“ geworden. Bürger, die mit einem Urteil in
ihrer „Stadt Lübschen Rechts“ nicht einverstanden waren, durften im Lübecker Rat Berufung einlegen. Aus 33 dieser Städte seien viele Tausend Streitfälle überliefert, in denen Oberhofurteile Lübecks
letztinstanzliche Klarheit schafften. „Damals kamen die Bürger freiwillig im so genannten „Rechtszug“ nach Lübeck, weil sie die faire Rechtsprechung dort schätzten. Dieser Rechtszug war so beliebt, dass
einige Fürsten ihn später unter Strafe stellten, um ihre Richtersprüche durchzusetzen,“ so Wadephul.

1820 sei bewusst in der Tradition des Lübschen Rechts – das Oberappelationsge-richt der vier freien Städte Deutschlands (Lübeck, Frankfurt, Bremen und Hamburg) in Lübeck eingerichtet worden. Zahlreiche Entscheidungen des Gerichts hätten rechtsbildend gewirkt und die spätere
Reichsgesetzgebung beeinflusst. Mit der Schaffung des Deutschen Reiches 1871 wurde dieses Gericht aufgelöst.