Drosselkom ausgebremst – Weg frei für ein bezahlbares Internet und Netzneutralität
Zum aktuellen Urteil des Kölner Landgerichts, das der Telekom die geplante Tempo-Drosselung bei Festnetz-Flatrates untersagt [1], erklärt Sebastian Nerz, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Wir begrüßen das Urteil sehr und sind auch sehr erleichtert, dass sich das Gericht gegen die Einschränkung der Surfgeschwindigkeit ausgesprochen hat. Der uneingeschränkte und ungefilterte Zugang zu Inhalten im Netz ist eine wesentliche Voraussetzung für Menschen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Menschen dürfen nicht in ihrer Freiheit beschränkt werden, auf Informationen, Kultur und Bildungsangebote zugreifen zu dürfen. Das gilt insbesondere für Menschen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten und auch für Familien und Wohngemeinschaften, die tendenziell mehr Bandbreite benötigen.
Leider ist dieses Urteil nur ein erster Schritt. Eine entsprechende Festlegung steht beispielsweise bei Mobilfunkzugängen seit langem aus. Auch steht zu befürchten, dass die Telekom ihre Drosselpläne nun anderweitig umsetzt und beispielsweise, wie in der Internetsteinzeit der 90er Jahre, nur Volumen- oder Zeittarife mit teuren Zusatzleistungen anbietet. Anstatt uns dann vor Gerichten im Kleinkrieg mit Unternehmen zu verfangen, wäre es an der Zeit, politisch dafür zu sorgen, dass es Internet immer und überall gibt. Wir brauchen ein Recht auf einen unbeschränkten, bezahlbaren, neutralen und ungefilterten Breitbandzugang für jeden Haushalt. Hier muss dann auch klar definiert werden, welche Basisdienste für jeden verfügbar sein müssen.
Zudem fehlt in dem Urteil leider ein klares Bekenntnis zur Netzneutralität. In dem Verfahren ging es nur um die AGB-rechtliche Zulässigkeit der Vertragsklauseln. Die eigentliche Frage, die sich bei der Netzneutralität stellt, nämlich ob die Telekommunikationsabieter oder die Nutzer bestimmen, welche Inhalte sie sehen können, kann nicht durch Gerichte geregelt werden. Hier fordert die Piratenpartei eine gesetzliche Regelung, die die Telekommunikationsanbieter zur Wahrung der Netzneutralität verpflichtet. Im Mobilbereich sehen wir bereits, dass Managed Services oder „Spezialtarife“ für bestimmte Dienste zu einer Oligopolisierung des Internetmarktes und zur Verdrängung neuer Anbieter führen. Dies darf in Zukunft nicht mehr möglich sein. Entsprechende Gesetze sind seit Jahren überfällig.«
Quellen:
[1] http://www.vz-nrw.de/link1125726A