EEG-Novelle: Gut gemeint ist nicht gut gemacht
Berlin (ots) – Zur morgigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz erklärt die Kommission Energie und nachhaltiges Wirtschaften des BVMW: „Die mittelständischen Unternehmen können vom Entwurf der EEG-Novelle in der aktuellen Form nur enttäuscht sein. Der geplante große Wurf in Richtung mehr Nachhaltigkeit entpuppt sich bei genauem Hinsehen als kleineres Kullern. Es zeigt sich wieder einmal: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. So bleibt zwar die 750 kWp Grenze für den Eigenverbrauch – allerdings nur noch mit maximal 50 Prozent Förderung der erzeugten Menge. Zwar wird die Bagatellgrenze auf das EU-Maß angehoben, und Anlagen bis 30 kWp sind von der Umlage befreit – allerdings wird dies aller Voraussicht nach Anlagen zwischen 30 und 50 kWp unrentabel machen. Der BVMW lehnt den Kompromiss der Koalition ab. Auch wenn einige der drängendsten Probleme, wie z.B. die Stilllegung kleinerer PV-Anlagen oder die Stilllegung ausgeförderter Anlagen, fürs erste behoben werden, ist der Vorschlag für eine echte Belebung des Ausbaus der Erneuerbaren zu kurz gedacht. Wichtige Aspekte, wie die Abschaffung der Personenidentität beim Eigenverbrauch und die Doppelbelastungen von Speichern, werden in dem Entwurf nicht behandelt. Damit in Deutschland endlich die nachhaltige Energiewende geschafft wird, muss es gelingen, den Mittelstand als Rückgrat der Wirtschaft bei diesem Weg mitzunehmen. Dafür braucht es u.a. dringend die Abschaffung der Personenidentität beim Eigenverbrauch, die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch, keine Ausschreibungspflicht für Anlagen bis 1.000 kWp sowie einen sinnvollen Ausschreibungsmechanismus für Dachanlagen, der das Potenzial vorhandener Flächen nutzt.“ Pressekontakt: BVMW Pressesprecher Eberhard Vogt Tel.: 030 53320620 Mail: mailto:presse@bvmw.de Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51921/4793109 OTS: BVMW Original-Content von: BVMW, übermittelt durch news aktuell
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