Ein AfD-Teilverbotsverfahren zeigt Haltung und Realismus
In Zeiten zunehmender extremistischer Bestrebungen gebietet es die gesellschaftliche Verantwortung, Haltung zu zeigen und danach zu handeln. Für Liberale ist die wehrhafte Demokratie ein lebhafter Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Deswegen hat der Kreisparteitag der FDP Lübeck beschlossen, sich politisch für ein AfD-Teilverbotsverfahren einzusetzen. Dieses soll diejenigen Landesverbände betreffen, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz rechtssicher als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden. Derzeit betrifft dies insbesondere die Landesverbände in Thüringen und Sachsen.
Dazu erklärt der Landtagskandidat der FDP Lübeck Jan-Niklas Kaufmann:
„Eine wehrhafte Demokratie darf nicht tatenlos zusehen, wenn ihre Grundlagen angegriffen werden. Das Parteiverbot ist ein verfassungsrechtliches Werkzeug, das uns das Grundgesetz bewusst an die Hand gegeben hat. Doch ein Werkzeug, das nie benutzt wird, schützt niemanden. Mit dem Teilverbot gehen wir einen maßvollen Weg: Wir setzen dort an, wo die Beweislage am klarsten ist, und wollen die Entscheidung in die Hände des unabhängigen Bundesverfassungsgerichts legen.“
Für die Freien Demokraten in Lübeck ist klar, dass in Anbetracht der jüngsten Wahlergebnisse Bürger nicht den Eindruck bekommen sollen, man verkenne die Sorgen und die Unzufriedenheit in Teilen der Bevölkerung. Es entbindet die Politik gerade nicht von der Verantwortung, diese ernst zu nehmen.
Yannick Bethmann, Kreisvorstandsmitglied der FDP Lübeck, weist jedoch darauf hin:
„Unsere Verfassung trägt diese Ambivalenz in sich. Auf der einen Seite können Parteien rechtlich nicht verboten werden, wenn sie zu bedeutungslos sind. Auf der anderen Seite steigt mit zunehmender Relevanz der Wählerwille, der einem solchen Verbotsverfahren gegenübersteht. Damit hat die Verfassung zum Ausdruck gebracht, dass die wehrhafte Demokratie nur begrenzt Rücksicht auf zunehmende politische Relevanz nehmen sollte. Wir als Liberale möchten mit diesem Beschluss ein Zeichen setzen, das gleichermaßen Ausdruck von Augenmaß und Haltung ist.“
